Unterschiedliche Meinungen zum Eintrag von Windkraftstandorten
Hedingen und Bonstetten erhalten Richtplaneintrag in das kantonale Planungsinstrument
2024 hat die Baudirektion zunächst Potenzialgebiete für die Nutzung der Windenergie im Kanton Zürich ermittelt. Insgesamt 52 Gebiete wurden individuell bewertet. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun die Richtplanvorlage überarbeitet. Die Gemeinde Hedingen ist weiterhin mit drei Standorten auf der Liste (siehe Front-Artikel).
Die Gemeinde Bonstetten ist von den Eignungsgebieten Nummer 38 und 51 betroffen, die auch nach dem Mitwirkungsverfahren ebenfalls auf der Liste verbleiben. «Seitens Gemeinde haben wir damit gerechnet, dass diese Gebiete auch nach dem Mitwirkungsverfahren immer noch in der Liste der Eignungsgebiete geführt werden. Aus diesem Grund sind wir nicht wirklich überrascht über diese Tatsache», so die Rückmeldung von Gemeinderat Bernhard Blümel, Ressortvorsteher Hoch- und Tiefbau sowie Land- und Forstwirtschaft.
Enttäuschung in Hedingen ist deutlich spürbar
Hedingens Gemeinderat hatte gegenüber dem «Anzeiger» im Juli 2024 mitteilen lassen, sich im Verfahren des Kantons einbringen zu wollen. Ist dies geschehen und wie beurteilt man die Gewichtung der eingebrachten Einwendungen beim Kanton respektive können die Antworten zu den Einwendungen überzeugen, lautet nun eine erneute Nachfrage dieser Zeitung. «Der Gemeinderat hat die eher kritischen Rückmeldungen, besonders zur Menge der Potenzialstandorte um Hedingen, fristgerecht eingebracht. Durch die Festsetzungen aller vier Standorte in der Nähe von Hedingen kann davon ausgegangen werden, den Argumenten wurde eine zu niedrige Gewichtung beigemessen. Eine gründlichere Einschätzung ist erst bei Vorlage des Mitwirkungsberichts möglich», lautet die Antwort vonseiten Gemeinderat.
Dieselbe Frage wurde auch nach Bonstetten geschickt, denn auch von dort hiess es im Sommer des vergangenen Jahres, die Gemeinde wolle sich im Mitwirkungsverfahren einbringen. «Die Gemeinde hat sich im Mitwirkungsverfahren gemäss der Aussage vom Juli 2024 eingebracht. Mit der Kommunikation des Kantons, dass die beiden Eignungsgebiete in der Liste verbleiben, ist dieser bereits einer der Forderungen der Gemeinde nachgekommen. Zu den weiteren, wenigen Einwendungen wurde noch keine Antwort geliefert, aber diese beziehen sich auch vermehrt auf konkrete Anliegen. Hier ist die aktuelle Flughöhe noch nicht die richtige, um direkte Antworten auf unsere Einwendungen zu erwarten», teilt man dieser Zeitung dazu aus Bonstetten mit.
Weitere Antworten aus den Gemeinden im nächsten Folgeartikel.






