Vergewaltigungsvorwurf: Afghane freigesprochen
Das Bezirksgericht Affoltern hat einen 31-jährigen Afghanen von Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen – nicht nur: Es sieht auch bei anderen Tatvorwürfen erhebliche und nicht überwindbare Zweifel.

«Skrupelloser Gewalttäter und Vergewaltiger oder Opfer?», titelte der «Anzeiger» in der Ausgabe vom 20. November 2020. Nun, der 31-jährige Afghane ist weder das eine noch das andere, aber aus Sicht des Bezirksgerichts Affoltern unschuldig, weil es erhebliche, unüberwindbare Zweifel an dem ihm vorgeworfenen Taten feststellt – sowohl bei der Vergewaltigung also auch bei Tätlichkeiten, Gefährdung des Lebens, versuchter Nötigung, Drohung und Körperverletzung. Abgesehen davon, dass Tätlichkeiten verjährt sind, sieht das Bezirksgericht Affoltern die Darstellungen seiner 30-jährigen Ehefrau in objektiver Hinsicht als nicht erstellt. Insgesamt hält Gerichtspräsident Peter Frey in seiner ausführlichen Urteilsbegründung fest: «In dubio pro reo», also im Zweifel für den Angeklagten, der – bis auf eine Ohrfeige – sämtliche Tatvorwürfe bestreitet.
So wurde der Afghane am Donnerstag von allen ihm zur Last gelegten Tatvorwürfen vollumfänglich freigesprochen: Tätlichkeiten und versuchte Nötigung, einfache Körperverletzung, Drohung, Nötigung und Vergewaltigung. Zudem wird ihm eine Genugtuung in der Höhe von 25 000 Franken zugesprochen, weil das Verfahren sehr lange gedauert hat und weil er fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft hinter sich hat. Nicht erstaunlich, dass der Angeklagte nach dem Freispruch in Tränen ausbrach und die Freude über seinen vollumfänglichen Freispruch mit seinen «Supportern» - rund ein Dutzend, das zur Urteilsbekanntgabe erschien – teilte. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von 7 Jahren und 4 Monaten gefordert. Ob sie das Urteil ans Obergericht weiterzieht, liess der Staatsanwalt am Donnerstagmorgen offen. (-ter.)
Ausführlicher Bericht im «Anzeiger» vom Mittwoch, 23. Dezember


