Verhaftet nach einer 24-Stunden-Diebestour

18 Monate Gefängnis für Marokkaner – 6 davon unbedingt

Vor dem Bezirksgericht Affoltern kam es zum abgekürzten Verfahren ohne Plädoyers. (Bild -ter.)
Vor dem Bezirksgericht Affoltern kam es zum abgekürzten Verfahren ohne Plädoyers. (Bild -ter.)

Der 21-jährige Marokkaner reiste am 22. August 2025 von Frankreich her illegal in die Schweiz ein. Innerhalb von rund 24 Stunden beging er in Restaurants Diebstähle beziehungsweise Versuche und machte in zum Teil unverschlossenen Autos und Lieferwagen Beute. Beim Einbruch in ein Restaurant wurde er einen Tag nach seiner Einreise verhaftet und sitzt seit dem 20. Oktober 2025 im vorzeitigen Strafvollzug.

Im Oberamt drang der Mann in einen unverschlossenen Lieferwagen ein und stahl ein iPad im Wert von 350 Franken. Aus einer privaten Fahrzeughalle entwendete er ein Fahrrad und einen Helm im Wert von über 800 Franken. Unverschlossen war auch ein PW, wo dem Dieb eine Tankstellenkarte in die Hände fiel. In einem Restaurant drückte er ein gekipptes Fenster auf, wodurch ein Sachschaden von 300 Franken entstand. Dort behändigte er drei Mobiltelefone, einen Zahlungsterminal, ein MacBook und ein Tablet im Gesamtwert von rund 2000 Franken. Dazu erbeutete er fast 600 Franken Bargeld. Er drang schliesslich in ein weiteres Restaurant ein, konnte dort aber in den frühen Morgenstunden verhaftet werden.

Sechs Jahre Landesverweis

Vor dem Bezirksgericht Affoltern kam es zum abgekürzten Verfahren ohne Plädoyers. Das Gericht muss lediglich prüfen, ob es mit dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft «leben» kann. Der Pflichtverteidiger und der geständige Beschuldigte können es. Auch das Gericht akzeptiert das vorgeschlagene Strafmass vollumfänglich. Wegen mehrfachen, teilweise versuchten und geringfügigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, rechtswidriger Einreise, geringfügiger Sachbeschädigung und unrechtmässiger Aneignung wird der Marokkaner zu einer Gesamtstrafe von 18 Monaten verurteilt – dies unter Widerruf von zwei bedingten Strafen vom Sommer 2024, ausgefällt von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird im Umfang von zwölf Monaten aufgeschoben und eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt. Gut 150 Tage Haft hat der Mann von den sechs Monaten, die er absitzen muss, bereits erstanden.

Der Marokkaner wird für sechs Jahre des Landes verwiesen. Die Busse beträgt 100 Franken. Der Beschuldigte hat ausserdem die Verfahrenskosten in der Höhe von 6760 Franken zu tragen, derweil die Anwaltskosten (rund 4500 Franken) auf die Staatskasse genommen werden.

Urteil DH 250 006 vom 20. Januar 2026, abgekürztes Verfahren

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