Verkehrsrowdy brachte Postautofahrgäste zu Fall

Bedingte Strafen wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln

In einem Postauto kamen Fahrgäste zu Fall, weil die Chauffeuse eine Frontalkollision verhindern musste. (Archivbild Dominik Stierli)

Wegen zu hoher Geschwindigkeit schleuderte der eine über eine Wiese – offenbar, weil er sich mit der Beifahrerin stritt. Ein anderer brachte mit riskantem Überholmanöver Buspassagiere zu Fall, weil die Chauffeuse des entgegenkommenden Busses mit einer Vollbremsung eine Frontalkollision verhindern musste.

Ein 24-jähriger Türke war im Herbst 2023 auf der Mülibergstrasse Richtung Müliberg unterwegs. Bei einer Fahrbahnnische hielt er seinen 340 PS starken BMW an. Dabei aktivierte er den Modus Sport Plus und stellte dadurch den Antrieb von Allrad auf Heckantrieb. Dadurch deaktivierte er den Sicherheitsassistenten, der ein Durchdrehen der Antriebsräder und ein Ausbrechen im physikalischen Grenzbereich verhindern soll. Danach fuhr er mit Vollgas los, brachte die Räder zum Durch­drehen und das Fahrzeug ins Driften. In einer Linkskurve kam der Junglenker von der Strasse ab, fuhr einen Rand­leitpfosten um und schleuderte gemäss Anklage rund 50 Meter über eine Wiese. «Dies tat der Angeklagte ohne Notwendigkeit und aus Wut im Streit mit seiner Beifahrerin», rapportiert die Staats­anwaltschaft.

Das Gericht hat im abgekürzten Verfahren zu prüfen, ob es den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die der Beschuldigte akzeptiert, folgen kann. Dies war vorliegend der Fall. Es verurteilte den Mann wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln. Womit der fehlbare Lenker eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Busse von 1000 Franken kassiert – dies bei zweijähriger Probezeit. Zudem muss er das Lernprogramm «Start» für risikoreiche Verkehrsteilnehmende absolvieren. Zudem hat er nicht nur die Verfahrenskosten von gut 4000 Franken zu übernehmen, sondern auch die Abschleppkosten von 300 Franken. Aufgrund günstiger finanzieller Verhältnisse werden ihm sogar die Anwaltskosten auferlegt, die in der Regel auf die Staatskasse genommen werden.

Mit Vollbremsung Frontalkollision verhindert

Im zweiten Fall musste sich ein 46-jähriger Kosovare vor Gericht verantworten – ebenfalls wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln, begangen im August 2022 in Bonstetten. Willentlich und ohne Notwendigkeit überholte er mit einem Lieferwagen vor einer unübersichtlichen Linkskurve das korrekt fahrende Postauto – nur, um dann ausserorts schneller fahren zu können. Zeitgleich kam ein anderes Postauto mit rund 80 km/h entgegen. Der Beschuldigte hielt mit ebenfalls 80 km/h vor dem Wiedereinbiegen auf ­seine Spur zum entgegenkommenden Postauto einen frontalen Abstand von gerade mal drei Metern. Um eine Frontalkollision zu verhindern, musste die Chauffeuse des entgegenkommenden Postautos eine Vollbremsung einleiten. Deswegen stürzten mehrere Fahrgäste – offenbar, ohne sich zu verletzen. Denn davon steht in der Anklageschrift nichts.

Wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln wurde der Mann gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Gefängnis­strafe von 24 Monaten und zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Und auch er hat neben den Verfahrenskosten (gut 2200 Franken) die Kosten für die amtliche Verteidigung zu tragen – auch in diesem Fall wegen günstiger finanzieller Verhältnisse. Auch er muss das Lernprogramm «Start» absolvieren.

Urteile DH 240 004 und DH 240 005 vom 26. Juni 2024, abgekürztes Verfahren

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