Volumen von sechs Millionen Kubikmetern

Mit der Erweiterung der Deponie Tambrig würde die grösste Deponie im Kanton entstehen

Der neu geplante Deponiestandort im Gebiet Moosacher in Bonstetten. (Bild Baudirektion Kanton Zürich)

Der neu geplante Deponiestandort im Gebiet Moosacher in Bonstetten. (Bild Baudirektion Kanton Zürich)

Der neue Deponiestandort in Bonstetten im Gebiet Moosacher ist für den Richtplan-Eintrag vorgesehen (grün umrahmt).

Der neue Deponiestandort in Bonstetten im Gebiet Moosacher ist für den Richtplan-Eintrag vorgesehen (grün umrahmt).

Die Erweiterung der Deponie Tambrig in Obfelden umfasst den grün umrahmten Bereich. (Karten Baudirektion Kanton Zürich)

Die Erweiterung der Deponie Tambrig in Obfelden umfasst den grün umrahmten Bereich. (Karten Baudirektion Kanton Zürich)

Josef Binzegger, Spross-Holding AG. (Bild zvg)

Josef Binzegger, Spross-Holding AG. (Bild zvg)

Die Deponie Tambrig in Obfelden ist aktuell erst zu 55 Prozent gefüllt. Sie bietet noch eine Restkapazität von 1,1 Millionen Kubikmetern Volumen. Trotzdem plant der Kanton auf Stufe Richtplan bereits die Erweiterung. In Bon­stetten soll das Gebiet Moosacher als ­Deponiestandort vorgemerkt werden. Das Vorhaben wurde von Regierungsrat und Baudirektor Martin Neukom anlässlich einer «Gesamtschau Deponien» an einer live im Internet übertragenen Medien­konferenz vorgestellt.

Verschiedene Deponie-Typen

Neukom erklärte an der Medienkonferenz die verschiedenen Deponie-Typen. Die Klassifizierung umfasst hier Typ A bis E, wobei Kategorie A für unbedenkliches Aushub-Material von Baustellen steht. Dafür sei genügend Deponieraum vorhanden. Bei Typ B geht es um schwach belasteten Aushub und gewisse Abfälle. Die Deponie-Typen C/D/E ­dagegen sind für unter anderem belastete Industrieabfälle, Schlacke aus der Kehrichtverbrennung oder für Klärschlamm-Asche. Neukom führte dazu aus, dass je nach Kategorie eine Deponie unterschiedliche Anforderungen habe. In Obfelden werden aktuell bereits die am stärksten belasteten Stoffe der Typen C/D/E gelagert. Die geplante Erweiterung würde aber nur Material der Kategorie B verarbeiten. Aufgrund der Lage über einem Gewässerschutzbereich ist nichts anderes möglich. Dies gilt auch für die neu geplante Deponie in Bonstetten.

Neukom erklärte, dass man zuerst verschiedene Kriterien für die Standorte definiert habe. Dabei sei zum Beispiel die Verkehrserschliessung sehr wichtig. «Die Dörfer wollen keine Lastwagen­fahrten durchs Dorf hindurch», sagte er dazu. Zudem seien unter anderem auch vorhandene Waldgebiete und Fruchtfolgeflächen oder auch der Abstand zu Wohngebieten in die Bewertung eingeflossen.

Verschiedene Varianten in Obfelden

Im Standortdossier zur «Gesamtschau Deponien» ist zu erfahren, dass in Obfelden der Ausbau auf sechs Millionen Kubikmeter südöstlich der bestehenden Deponie geplant ist. Es wird mit einer mittleren Schütthöhe von 40 Metern ­gerechnet. Im Dossier wird die gute Erschliessung durch den neuen Autobahnzubringer und die Bahnverladeanlage in Affoltern erwähnt. Die geplante Erweiterung reicht bis zur Aussenallmend und liegt beinahe vollständig im Wald. Es müsste also viel Wald gerodet werden. Der Kanton schreibt auf Anfrage dazu, dass die gerodete Waldfläche bereits während des Betriebs der Deponie an Böschungen oder bei Teiletappen wieder aufgeforstet würde.

Auch aus dem Dossier zu erfahren ist, dass der Standort Ausserallmend belastet ist und dieser zusammen mit dem Weiher im Zuge der Erweiterung totalsaniert würde. Im Rahmen der Rekultivierung bestünde die Möglichkeit, einen neuen, unbelasteten Weiher anzulegen. Dem widerspricht das im Geo­informationssystem (GIS) des Kantons Zürich erfasste Gebiet. Dort wäre der Weiher gar nicht Bestandteil der Erweiterung. Der Kanton lässt dazu verlauten: «Während der Evaluation der Standorte wurden verschiedene Varianten geprüft und bewertet. Der dargestellte Peri­meter dient dabei als Bewertungs­grundlage für die Standortstudie. Im Richtplan wird nur ein Punkt eingetragen. Der Hinweis zum belasteten Standort Ausserallmend ist für Varianten, welche diesen Bereich miteinbeziehen würden. Die endgültige Variante muss später im Gestaltungsplanverfahren erarbeitet werden.»

Mit dem Ausbau auf sechs Millionen Kubikmetern Fassungsvermögen entstünde bei der Tambrig die grösste Deponie im Kanton Zürich. Der «Anzeiger» hat darum nachgefragt, ob es am Rande des Kantonsgebiets überhaupt Sinn mache, so grosszügig zu planen und ob dies nicht Mehrverkehr aus anderen Regionen generiert. In der Antwort der Baudirektion wird darauf hingewiesen, dass es immer einfacher sei, eine Deponie auszubauen, als eine neue zu erstellen. Weiter schreibt der Kanton: «Bei der ­Erweiterung sollen nicht mehr Abfälle pro Jahr angeliefert werden, sondern die Deponie soll länger offen bleiben. Die Erweiterung führt also nicht zu Mehrverkehr. Der Standort ist zwar am Rand des Kantons, aber über die Autobahn sehr gut angeschlossen.»

Standort Bonstetten teils kritisch

Zum neuen Deponiestandort in Bonstetten erfährt man aus dem Dossier, dass die Erschliessung direkt über die angrenzende Zürcherstrasse erfolgen würde. In zirka einem Kilometer Entfernung befinde sich der Autobahnanschluss. Kritisch wird beleuchtet, dass die beanspruchten Fruchtfolgeflächen voraussichtlich nicht mehr in vollem Umfang wiederhergestellt werden könnten. Weiter schreibt der Bericht: «Kritisch zu beurteilen ist zudem die Nähe und Einsicht umliegender Siedlungsgebiete, insbesondere des Weilers Lüttenberg.» Zudem lassen sich aufgrund einer nahen archäologischen Fundstelle auch auf dem Perimeter selbst solche Stellen vermuten. Dies müsse man in der weiteren Planung berücksichtigen.

An der Medienkonferenz sagte Neukom zum Gesamtprojekt: «Es soll Deponieraum für die nächsten 40 Jahre geschaffen werden.» Erfahrungsgemäss benö­tige man viel Zeit, um einen neuen ­Deponiestandort zu realisieren. Zum weiteren Vorgehen schreibt die Bau­direktion: «Die geeigneten Deponiestandorte dienen nun als Grundlage für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans, der voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 öffentlich aufgelegt wird. Über die Festsetzung der Deponiestandorte im Richtplan entscheidet am Ende der Kantonsrat.»

Es wird somit noch Jahre dauern, bis überhaupt entschieden ist, ob es zu einer Erweiterung in Obfelden und in Bonstetten zu einer neuen Deponie kommt, und in welchem Zeitrahmen diese realisiert werden.

Informationsveranstaltung, 25. Mai, 13 bis 16 Uhr. Deponie Tambrig, Obfelden. Anmeldung über www.zh.ch/deponien

Das sagt der Betreiber zum Ausbau in Obfelden

Die Deponie Tambrig wird von der Zürcher Firma Spross betrieben. Darin werden nicht recycelbare Bauschuttfraktionen, belastete Reststoffe und Kehrichtschlacke deponiert. Am Boden wird der Deponieplatz dafür abgedichtet. Es darf nichts ins Erdreich gelangen. Das Sickerwasser der ganzen Anlage wird in einem 20 Meter tiefen Schacht gesammelt und in der betriebseigenen Kläranlage aufbereitet.

Auf Anfrage des «Anzeiger» erklärt Geschäftsleiter Recycling, Josef Binzegger, dass man beim Kanton einen Unternehmervorschlag für die Erweiterung eingereicht habe. «Dieser wurde vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, kurz AWEL, geprüft und für gut erachtet und entsprechend in die Standortauswahl für die kommende Richtplanfestlegung aufgenommen», erklärt er zum Prozess. Möglich werde dieser Vorschlag, weil die erste Deponie-Etappe (Kehricht von 1986 bis 1994) rückgebaut wird und anschliessend die Deponiebasisabdichtung in drei Richtungen erweitert werden kann. Als Stärken des Standortes sieht Binzegger die optimale Anbindung an den Verkehr und dass die Erweiterung auf der von der Siedlung abgewandten Seite liege und kaum einsehbar sei.

Weiter sagt er, dass die längliche Form der Deponie ein etappiertes Vorgehen ermögliche, bei dem während des Deponiebetriebs fortlaufend Wald, Wanderbiotope und Fruchtfolgeflächen realisiert werden könnten.

Weiter weist der auf die gute ­Infrastruktur vor Ort hin: «Mit der Annahme­halle und der im Aufbau befindlichen modernen Aufbereitungsanlage kann gewährleistet werden, dass nur nichtrezyklierbare und nichtbrennbare Deponiestoffe abgelagert werden», sagt er dazu. Als Schwäche sieht er, dass für die Erweiterung viel Wald gerodet werden müsste.

Er weist darauf hin, dass es bis zu einem möglichen Baustart noch Jahre dauern kann und es dafür noch verschiedenste Schritte brauche (siehe Box links). Erwähnen möchte Binzegger auch, dass während der Betriebsphase die Deponiebetreiberin mit Bankgarantien für den sicheren Betrieb und die Erstellung der Oberflächenrekultivierung bürge. Und er blickt auch bereits auf das Ende der Deponie voraus: «Nachsorgearbeiten wie auch allfällige Sanierungsmassnahmen fallen nicht in die Verantwortung der Deponie­betreiberin, sondern gehen gemäss der Kantonalen Verordnung organisatorisch wie auch finanziell in die Verantwortung des Kantons über. Die ­Deponiebetreiberin erstattet hierfür während des Deponiebetriebs eine Abgabe pro Tonne Deponiematerial an den Kanton. (dst)

Der politische Weg zur Deponie

Bei den Projekten in Obfelden und Bonstetten sowie den weiteren neuen Deponien im Kanton geht es vorerst um einen Eintrag in den kantonalen Richtplan, welcher voraussichtlich im Herbst öffentlich aufgelegt wird.

Dazu schreibt der Kanton auf Anfrage: «In einer öffentlichen Auflage zu einer Richtplanvorlage kann sich jedermann äussern, also auch Privatpersonen. Die Gemeinden und Planungsregionen werden parallel zur öffentlichen Auflage angehört.»

Die Baudirektion weist dabei auch auf die stattfindenden Info-Veranstaltungen hin. Es sei ihnen wichtig, dass sich die Direktbetroffenen wie auch die Öffentlichkeit bereits vor der öffentlichen Auflage über den Prozess der Deponieplanung informieren und sich selbst ein Bild von einer Deponie machen können.

Den groben politischen Weg zu einer neuen Deponie beschreibt der Kanton wie folgt:

Der Bedarf für eine neue Deponie muss in der kantonalen Abfallplanung ausgewiesen werden. Diese wird von der Baudirektion alle fünf Jahre aktualisiert.

Die Baudirektion leitet in der ­Folge für einen Standort in der betreffenden Region ein kantonales Gestaltungsplanverfahren inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung ein.

Wenn der kantonale Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt ist, braucht es für den Bau eine abfallrechtliche Errichtungsbewilligung, die einer Baubewilligung entspricht. Diese erteilt die Gemeinde, die notwendigen kantonalen Bewilligungen werden darin integriert.

Die zusätzlich notwendige Betriebsbewilligung wird durch die Baudirektion erteilt und muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Somit kann die Bevölkerung von Bonstetten und Obfelden bereits bei der Auflage des Richtplans im kommenden Herbst, aber auch später bei der eigenen Gemeinde zur Errichtungsbewilligung ihre Meinung zum Projekt kundtun. (dst)

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