Vorbestrafter Raser ohne Führerausweis mit 178 km/h unterwegs
Ein Autoverkäufer aus dem Säuliamt hat zwischen der Schonau und Rifferswil die Höchstgeschwindigkeit um 98 km/h überschritten – ohne Führerausweis. Das Bezirksgericht hat den mehrfach vorbestraften Raser zu 46 Monaten Gefängnis verurteilt – weit mehr als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Delinquenten erkennt man nicht an ihrem Outfit. Der knapp 50-jährige Schweizer erschien elegant gekleidet vor den Schranken des Bezirksgerichts Affoltern. «Was hat Sie da bei dieser Schnellfahrt geritten?», fragte Gerichtspräsident Peter Frey. «Ich kann mir das nicht erklären. Ich stehe wegen der Schulden auch im Beruf unter Druck. Diesem Druck habe ich wohl nachgegeben, es war vielleicht eine Art Kompensation. Ich wäre nicht ins Auto gestiegen, wenn ich mir über die Konsequenzen Gedanken gemacht hätte», antwortete der Beschuldigte. Auf seine Vorstrafen und die damit verbundene Halbgefangenschaft angesprochen, kamen ihm die Tränen. Seine Familie habe vieles akzeptiert, gebe ihm Halt.
Er räumte ein, in jungen Jahren aggressiv gefahren zu sein. Sein automobilistischer Leumund untermauert das. Seit seiner Autoprüfung wurde ihm der Führerausweis während gesamthaft 64 Monaten entzogen; da summieren sich rund 20 administrative Massnahmen. 2016 wurde ihm der Führerausweis im Kanton Aargau auf unbestimmte Zeit weggenommen. Dass er sich im Mai 2017 bei seinem Arbeitgeber, der keine Kenntnisse hat vom Entzug und den weiteren Delikten, am Abend trotzdem ans Steuer eines schnellen Autos setzte, konnte der Mann nicht schlüssig erklären – auch nicht, dass er hernach unmittelbar nach dem Weiler Schonau, auf der Höhe des Schützenhauses Rifferswil, in der 80er-Zone mit einer Geschwindigkeit von netto 178 km/h geblitzt worden ist. «Ich war mir nicht bewusst, dass ich so schnell unterwegs war. Zudem ist die Strecke übersichtlich, es hatte keinen Verkehr, das Wetter war gut». Was er denn generell von Verkehrsregeln halte, wollte der Gerichtsvorsitzende wissen. «Die sind mir wichtig», so seine erstaunliche Antwort.
Kurzschlussreaktion?
Staatsanwalt Jürg Boll, ein landesweit bekannter Spezialist für Verkehrsdelikte, beantragte den Widerruf einer im Januar 2015 ausgefällten, teilbedingten Strafe von 26 Monaten und eine Gesamtstrafe von 36 Monaten. Davon seien zwölf Monate zu vollziehen, während die restlichen 24 Monate unter Ansetzung einer Probezeit von fünf Jahren bedingt auszusprechen seien.
Der Verteidiger hingegen will den Mann nicht im Gefängnis sehen. Er forderte eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken und eine bedingte zwölfmonatige Gefängnisstrafe – dies bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sein Mandant habe alles Erdenkliche unternommen, um den Turnaround zu schaffen, sein Leben in den Griff bekommen und auch Schulden zurückbezahlt. Der Mann habe sich stabilisiert. Mit seinem Geschwindigkeitsexzess habe er niemanden konkret gefährdet; das sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, räumte der Verteidiger ein.
«Strafmass ist angemessen»
Das Bezirksgericht sieht das vollkommen anders. Der Mann sei ohne Führerausweis «exorbitant» zu schnell gefahren habe und während der Probezeit delinquiert. Zur Last fällt da auch eine Vorstrafe wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Verstosses gegen das Waffengesetz usw. Von den drei Jahren Gefängnis, ausgesprochen im Januar 2015, musste er rund zehn Monate in Halbgefangenschaft bzw. U-Haft absitzen. Weil er sich nun während dieser Probezeit der qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gemacht hat, sieht sich das Gericht gezwungen, die damals zur Bewährung ausgesetzten 26 Monate Gefängnis zu widerrufen. Unter Berücksichtigung einer Änderung des Strafrechts per 1. Januar 2018 fällt das Gericht eine Gesamtstrafe von 46 Monaten aus, die nicht teilbedingt ausgesprochen werden kann und vollzogen werden muss. Es bleibt damit weit über dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe, eine erstaunlich geringe angesichts der Tatsache, dass Staatsanwalt Boll eher als Hardliner bekannt ist.
«Der Mann ist ohne Ausweis extrem gerast, hat einen äusserst schlechten Leumund als Autofahrer und ist nun während der Probezeit wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das Strafmass ist angemessen», sagte Peter Frey. Bleibt es dabei – es ist davon auszugehen, dass der Verteidiger das Urteil ans Obergericht weiterziehen wird – hat das einschneidende Konsequenzen, auch für die Familie: Der Mann dürfte die Stelle verlieren und kann wohl den Schuldenberg nicht weiter abtragen. Trübe Aussichten, aber selbst verschuldet.


