Vorgeschlagene Änderungen liegen bis Ende März öffentlich auf

Fortsetzung von Seite 1: Bei Bauvorhaben Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen

Unter kantonalem Ortsbildschutz – und wenn es nach der neuen Bau- und Zonenordnung geht, weit weg von möglichen industriellen Windenergieanlagen: der Kappeler Dorfteil Uerzlikon. (Bild Daniel Vaia)

Unter kantonalem Ortsbildschutz – und wenn es nach der neuen Bau- und Zonenordnung geht, weit weg von möglichen industriellen Windenergieanlagen: der Kappeler Dorfteil Uerzlikon. (Bild Daniel Vaia)

Von der Revision ausgenommen ist die Kleinsiedlung Allenwinden, die provisorisch der kantonalen Weilerzone (Kernzone W) zugeordnet ist. Hier will man zuerst die Überarbeitung des kantonalen Richtplans abwarten.

Wie die geplante Teilrevision bei den Kappeler Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ankommt, lässt sich nach dem Informationsabend nicht abschätzen. Fragen aus dem Publikum gaben es nur wenige, sie betrafen meist Details zu einzelnen Liegenschaften.

Verbot von Windkraftanlagen

Sogar nur zwei Fragen gab es zu den vorgeschlagenen Änderungen der Bauordnung. Die für manche wahrscheinlich mit den meisten Emotionen verbundene Neuerung betrifft das Thema Windräder: In der neuen Bauordnung soll festgeschrieben werden, dass der Mindestabstand von Windturbinen zu bewohnten Gebäuden mindestens ein Kilometer betragen muss; die Kappeler Bauordnung verbietet damit faktisch den Bau grösserer Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet. Mit der Neuerung wird ein entsprechender Beschluss der Gemeindeversammlung vom Sommer 2024 umgesetzt. Er geht auf eine Einzelinitiative zurück und in eine Phase, als der Kanton Zürich Kappel als möglichen Standort für Windräder auserkoren hatte. Dieses Vorhaben ist inzwischen aus den kantonalen Plänen gestrichen worden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Bau- und Zonenordnung liegen vom 30. Januar bis am 31. März öffentlich auf. In dieser Zeit können Einwendungen eingereicht werden. Die Gemeindeversammlung soll im November 2027 über das Planwerk abstimmen können. Inkrafttreten werden die neuen Bestimmungen voraussichtlich im Herbst 2028 – vorausgesetzt, der Kanton sagt Ja zu den Vorschlägen aus Kappel.

Tipp von Gemeinderätin Steinmann an alle Bauherrinnen und Bauherren: «Bei Bauvorhaben frühzeitig mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen. Diese koordiniert die Anfrage mit dem Kanton und gegebenenfalls mit der kommunalen Denkmalpflege und gibt eine gesammelte Einschätzung über die Machbarkeit.»

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