Nahezu ganz Kappel unter kantonalem Ortsbildschutz
Infoabend zur Bau- und Zonenordnung

In welcher Zone steht mein Haus? Kann ich dort überhaupt noch bauen? Und können Gemeinde, Kanton und Denkmalschutz mitbestimmen? In jeder Gemeinde stellen sich Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer verständlicherweise dieselben Fragen, wenn eine Revision der Bau- und Zonenordnung ansteht. So auch in Kappel. Gegen 60 Interessierte wollten am Montag an einem Informationsanlass der Gemeinde Details zu den geplanten Änderungen erfahren.
Schutzwürdige Ortsbilder
Einige von ihnen dürften dabei erstmals erstaunt festgestellt haben, dass nicht nur einige Häusergruppen unter kantonalem Ortsbildschutz stehen (Kernzonen), sondern nahezu alle Ortsteile der drei Dörfer der Gemeinde Kappel. Es sind dies: Lierenhof, Näfenhäuser, Hauptikon, Uerzlikon und natürlich die Region ums Kloster Kappel; sie alle sind im Kantonalen Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder (Kobi) eingetragen.
Die Ortsbilder von Kappel/Näfenhäuser und Hauptikon sind überdies im Inventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos) registriert. Das grossflächige kantonale beziehungsweise nationale «Schönheitszertifikat» ist einerseits Anlass zu Stolz, auf der anderen Seite sind Um- und Neubauten in solchen Zonen für Bauherren aufwendiger (kantonale Baubewilligungen) und oft teurer (Auflagen). Im Zentrum der Kappeler Teilrevision stehen die erwähnten Kernzonen. «Ziel ist es», so Gemeinderätin Liselotte Steinmann, «dass die Bau- und Zonenordnung bauherrenfreundlicher wird, damit schnell klar wird: Wer spricht bei einem Bauvorhaben mit?» Ist es nur die Gemeinde? Oder auch der Kanton und/oder der Denkmalschutz? Die dazu notwendigen Informationen seien im geltenden Kappeler Zonenplan aus dem Jahr 2018 nur zum Teil ersichtlich. Nur wer zusätzlich im Internet das GIS-Portal (Geografisches Informations-Portal) des Kantons Zürich konsultiere, erhalte derzeit ein verlässliches Bild.
Was ist gut fürs Ortsbild?
Mit dem nun von der Gemeinde vorgeschlagenen revidierten Zonenplan soll sich das ändern. Die bisherige Kernzonen-Unterteilung soll ersetzt werden durch eine Kernzone K und eine Kernzone G: In den K-Zonen bestimmt der Kanton, was gut oder schlecht fürs Ortsbild ist, in den G-Zonen die (wohl etwas weniger strenge) Gemeinde. Laut Steinmann ändert sich gegenüber der bestehenden Zonenordnung praktisch nichts, ausser, dass eben alles transparenter wird. Auch habe es schon vorher volumengeschützte Gebäude gegeben, Fassaden, die geschützt waren, oder festgelegte Firstrichtungen. «Der Kanton redet heute schon mit», präzisierte Olaf Wolter, der raumplanerische Berater der Gemeinde.
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