Weitere Tempoexzesse zwischen der Schonau und Rifferswil
Mit über 160 km/h zwischen dem Weiler Schonau und Rifferswil unterwegs: Das Bezirksgericht hat drei rasende Junglenker wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt.

Es ist die Raserstrecke im Säuliamt: Immer wieder erliegen Lenker (bisher keine Lenkerinnen) auf dem schnurgeraden Abschnitt auf der Albisstrasse zwischen dem Weiler Schonau und Rifferswil dem Geschwindigkeitsrausch – und tappen dann auf der Höhe des Schützenhauses, wo sich die mobile Radaranlage befindet, in die Falle. Im Sommer 2021 hat es gleich drei Junglenker erwischt, zwei davon mit gemietetem PW, den dritten mit dem Motorrad. In allen drei Fällen kam das abgekürzte Verfahren zum Zug.
Das Gericht musste also nur noch das zwischen Staatsanwaltschaft und Beschuldigten (bzw. deren Rechtsvertreter) ausgehandelte Strafmass prüfen. Es folgte in allen Fällen dem Urteilsvorschlag der Anklage. Die drei Männer, alles Schweizer im Alter 21, 22 und 24 Jahren, mussten sich am Freitagmorgen in separaten Verhandlungen vor dem Bezirksgericht Affoltern verantworten.
Lernprogramm «Start» absolviert
Der 22-Jährige stammt aus dem Kanton Aargau und absolviert derzeit das dritte Lehrjahr als Lastwagenmechaniker. Der nicht vorbestrafte Beschuldigte war am 25. Juni 2021 in Begleitung von zwei Kollegen mit einem gemieteten, 560 PS starken Audi RS6 unterwegs – und wurde auf besagtem Abschnitt, wo Tempo 80 gilt, mit 161 km/h (Toleranz abgezogen) gemessen. Damit lag er 21 km/h über dem Rasertatbestand.
Aus Spass und weil er das Auto testen wollte, dessen Leistung aber wohl unterschätzt hat: So begründete der junge Mann, damals knapp ein Jahr im Besitz des Führerausweises, die gefährliche Schnellfahrt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 17 Monaten; dies bei der minimalen Probezeit von zwei Jahren. Mindestens so schmerzhaft wird für ihn der Umstand sein, dass ihm das Gericht sämtliche Verfahrenskosten, einschliesslich Anwaltshonorar, auferlegt hat – insgesamt über 7000 Franken. Die vom Gericht verfügte Pflicht zur Teilnahme am Lernprogramm «Start» für risikobereite Verkehrsteilnehmende hat er bereits absolviert – und nach eigenen Aussagen dabei «viel gelernt».
«Frustfahrt» im Mietwagen
Auch im zweiten Fall hat dieses Programm beim 21-Jährigen aus dem Limmattal nach seinen Worten gewirkt. «Eine solche Raserfahrt kommt bei mir bestimmt nicht mehr vor», versicherte der Mann mit KV-Abschluss, der als Sachbearbeiter tätig ist. Er wurde auf der gleichen Strecke mit «netto» 164 km/h geblitzt, also 24 km/h über dem Tatbestand für Raser. Und auch er war – zusammen mit seiner Freundin – am 16. Juli 2021 gegen 22 Uhr mit einem gemieteten und 447 PS starken Audi RS5 unterwegs. Den Tempoexzess bezeichnete er als «Frustfahrt»; er begründete aber nicht, weshalb er damals so «hässig» gewesen ist. Der junge Mann kassierte vom Gericht eine bedingte Gefängnisstrafe von 19 Monaten – zwei Monate mehr als der vorgängig Genannte, weil er eine einschlägige Vorstrafe aufweist: 10 Tagessätze à 30 Franken, die vom Gericht widerrufen wurde. Für Gerichtspräsident Peter Frey bewegt sich sein Vergehen an der Grenze zur unbedingten Gefängnisstrafe. «Ich glaube aber, dass die jetzige Strafe ihre Warnwirkung nicht verfehlt», sagte er. Die Probezeit wurde auf drei Jahre angesetzt. Auch er muss nun die Verfahrenskosten – gut 9000 Franken – berappen; die Kosten für den Verteidiger werden aber hier auf die Staatskasse genommen.
Probezeit von zwei Jahren
Auch im dritten Fall folgte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Ein ebenfalls aus dem Limmattal stammender 24-jähriger Motorradlenker tappte an besagtem Ort mit einer Geschwindigkeit von 144 km/h in die Radarfalle. Auch er wurde wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt – zu 14 Monaten auf Bewährung, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Und zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken. Dazu kassiert er eine Busse von 1000 Franken.
Im Strafmass enthalten sind ausserdem Vergehen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz. Und die Pflicht zur Teilnahme am Lernprogramm «Start» sowie die Übernahme der Verfahrenskosten (2400 Franken).


