Wenn alle für Einzelne zahlen sollen
Die Verkehrssituation an der Islisbergstrasse in Bonstetten stellt ein typisch schweizerisches Problem dar
Mit Infrastrukturprojekten, wie beispielsweise Strassen verhält es sich ähnlich wie mit dem Sozialstaat. Die gesamte Gesellschaft muss sich an den Kosten beteiligen, einen direkten Nutzen sieht jedoch nur ein Teil der Bevölkerung. Für den wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in einer Gesellschaft sind gute Infrastruktur und ein soziales Auffangnetz jedoch unabdingbar. Dank guter Infrastruktur kommen Menschen und Waren schnell und effizient von A nach B. Die gute Erschliessung des Knonauer Amts ist beispielsweise ein zentraler Standortfaktor der Region und zieht gute Steuerzahler an. Soziale Netze sorgen für Zusammenhalt in der Gesellschaft und für Sicherheit, da kein Schweizer für die Finanzierung seines Lebensunterhalts auf illegale Tätigkeiten angewiesen ist.
Sozialversicherungen verhindern Verarmung
AHV, IV, Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sind alles soziale Institutionen, bei denen primär den Bedürfnissen einzelner Teile der Bevölkerung Rechnung getragen wird und nicht der Finanzkraft der Bezüger. Die erste AHV-Generation erhielt dank Umlageverfahren eine Rente, ohne je in die Versicherung eingezahlt zu haben. Die IV sorgt dafür, dass Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen eine Existenzgrundlage haben. Ergänzungsleistungen zu AHV und IV verhindern eine Verarmung von Menschen, die beispielsweise nur von der AHV nicht leben können oder Menschen mit Bewegungseinschränkungen, die auf Spitexdienstleistungen angewiesen sind. Die Sozialhilfe greift ausgesteuerten Arbeitslosen unter die Arme und probiert, sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Solidaritätsprinzip und die Schweizer Mentalität
All diese Errungenschaften des Sozialstaats beruhen auf dem Solidaritätsprinzip: Wer mehr benötigt, erhält auch mehr; wer mehr geben kann, steuert mehr bei. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit verhungerten die sozial schwächsten Schichten bei Missernten, oder aber sie versuchten sich mit Nahrungsdiebstahl über Wasser zu halten oder wagten sogar Überfälle. Heute bestehen die genannten Institutionen des Sozialstaates. Bis jemand vom Sozialstaat profitieren kann, werden jedoch zahlreiche Abklärungen, Zeugnisse und Anstrengungen seitens der Bezüger verlangt. Wenn jemand diese Hürden aber auf sich nimmt, muss er oder sie auch nicht hungern.
Die Folgen davon sind, dass in der Schweiz auch die Unterschicht eine relativ hohe Kaufkraft hat und die Volkswirtschaft während Wirtschaftskrisen stabiler ist und, dass kein Schweizer zu kriminellen Handlungen greifen muss, um zu überleben. Dadurch ist in der Schweiz eine Mentalität entstanden, die Kriminalität grundsätzlich verurteilt und den Sozialstaat als notwendiges Übel betrachtet, der zum Wohle aller den Bedürftigen unter die Arme greift, von ihnen aber auch Engagement fordert.
Stark ist, wer Schwache stärkt
Der heutige Sozialstaat beruht auf gewachsenen Strukturen, deren Idee auf die liberalen Staatsgründer von 1848 zurückgeht. Damals wurde den im Sonderbundskrieg unterlegenen katholischen Kantonen, die in der Mehrheit waren, mit dem Ständerat praktisch ein Vetorecht für politische Entscheidungen zugestanden. Im Nationalrat hatten die bevölkerungsreicheren, reformierten Kantone die Mehrheit. In der Schweiz wurden seither jeder Minderheit, die sich als benachteiligt sah, mehr Rechte zugestanden. Die Folge war, dass sich die Schweiz aus zwei Weltkriegen heraushalten konnte, ihre Neutralität hochhielt und Minderheiten traditionell integriert anstatt ausgegrenzt werden. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass in der Schweiz keine Asylunterkünfte angezündet werden – im Gegensatz zu den Nachbarländern – auch wenn sich zahlreiche Schweizer weniger Flüchtlinge wünschen würden. Trotz steigender Politikverdrossenheit überwiegt der Glaube an den funktionierenden Rechtsstaat noch. Aber auch in der Schweiz beginnt Solidarität zu erodieren, wie beispielsweise die Abschaffung von Sozialhilfeleistungen für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge zeigte; diese Erhalten in Zukunft nur noch Nothilfe.
Das Politikum Islisbergstrasse
Im Fall der Islisbergstrasse in Bonstetten geht es ebenfalls um Solidarität. Benutzt wird die Islisbergstrasse primär von Aargauern, welche sie für den Arbeitsweg in den Kanton Zürich und zurück, für Einkäufe im Knonauer Amt oder für den Weg zu den Bahnhöfen nutzen. Im Kanton Aargau ist die Islisbergstrasse eine Kantonsstrasse, die frisch ausgebaut wurde. Auf der Seite des Kantons Zürich ist sie eine Bonstetter Gemeindestrasse, welche kurz bevor sie in die Zürcherstrasse mündet, und in einer 80er-Zone mitten durch den Bauernhof der Familie Locher führt.
Werner Locher erklärt: «Es wurden zwar bereits verkehrstechnische Massnahmen ergriffen, diese werden sowohl von meiner Familie als auch von der Kantonspolizei nicht als genügend erachtet. Als Sofortmassnahme beantragten wir die Einführung einer 30er-Zone.» Die verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei prüfte das Begehren und wollte nur zustimmen, wenn neben der Signalisation auch bauliche Massnahmen getroffen würden – veranschlagt waren dafür 94'000 Franken. Der Bonstetter Gemeinderat lehnte diese Massnahmen ab, da er die Kosten als unverhältnismässig beurteilte.
Wenn die Verursacher nicht eingebunden werden können
Die Situation an der Islisbergstrasse gestaltet sich wie folgt: Menschen aus einer politisch nicht zur betroffenen Gemeinde zugehörigen Region verursachen ein Problem, das den Grossteil der Gemeinde nur am Rande betrifft, eine kleine Minderheit jedoch sehr stark. Die Verursacher, die Verkehrsteilnehmenden aus den Aargauer Gemeinden, können nicht zur Verantwortung gezogen werden, da auch jeder Zürcher über Aargauer Gemeindestrassen fahren darf. Die Gemeinde müsste also 94'000 Franken ausgeben, um eine Situation zu lösen, die «nur» für eine Familie eine Gefährdung darstellt.
Die Einwohner von Bonstetten haben sich für einen Gemeinderat entschieden, der diesen Fall nach dem Verursacherprinzip beurteilte und nicht nach dem Solidaritätsprinzip. Der Gemeinderat war also mehrheitlich der Meinung, dass 94'000 Franken Ausgaben für die Interessen weniger Einwohner unverhältnismässig seien. Da die Verursacher aus den Aargauer Gemeinden jedoch nicht zur Kasse gebeten werden können, hat sich der Gemeinderat für eine Nulllösung entschieden.
Gibt es eine Kompromisslösung?
Diese Meinung ist jedoch nicht in Stein gemeisselt. Sowohl die Familie Locher als auch der Bonstetter Gemeinderat haben gegenüber dem «Anzeiger» Gesprächsbereitschaft signalisiert. Gut möglich, dass sich die Beteiligten zusammensetzen und einen typisch schweizerischen Kompromiss finden. Die liberalen Gründerväter der Schweiz würde es wohl freuen.






