Wer darf die Reussebene noch bereiten?
Zahlreiche Reiterinnen und Reiter haben gegen das Reitverbot entlang der Reuss in Obfelden und Ottenbach Einsprache erhoben. Was das nun bedeutet, interpretiert die Reiterszene anders als das Amt für Landschaft und Natur.

In der Reussebene zwischen Obfelden und Ottenbach sind Pferde bald nicht mehr erwünscht. Zumindest nicht vom Amt für Landschaft und Natur (ALN). Die Behörde hatte Ende Jahr beim Bezirksgericht Affoltern mehrere Wegverbote beantragt. Diese gelten für Motorräder und Pferde und betreffen auf Obfelder Boden drei Abschnitte zwischen Lorzenspitz und Reussbrücke Obfelden. Die Strecke ist bei Reiterinnen und Reitern sehr beliebt. Dementsprechend gross war die Unzufriedenheit mit dem drohenden Verbot. Die Reitvereinigung Knonaueramt und Region Zug reichte im Namen ihrer 450 Mitglieder Einsprache gegen das Verbot ein, ebenso der Kavallerieverein Affoltern und zahlreiche Pferdevernarrte aus der Region.
Am 22. März ist die Einsprachefrist abgelaufen. Inzwischen ist klar: Das Unverständnis in Reiterkreisen war gross. Es seien rund 300 Einsprachen gegen das geplante Reitverbot eingegangen, bestätigte Reto Barblan, Leitender Gerichtsschreiber und Ersatzrichter am Bezirksgericht Affoltern.
Diese Menge an Briefen überrascht auch Claudia Weber, Chefin Recht und Umwelt beim Verband Ostschweizerischer Kavallerie- und Reitvereine (OKV): «Ich erinnere mich an kein Reitverbot, das in jüngerer Zeit ähnlich viel Aufmerksamkeit erweckt hat», sagte sie. Das zeige, wie wichtig dieser Weg für die Reiterinnen und Reiter in der Region sei.
Einsprechende dürfen in der Reuss-ebene weiterhin reiten
Als Nächstes wird das Bezirksgericht Affoltern dem ALN die Einsprachen zustellen. Das Amt entscheidet dann, ob es das Reitverbot durchsetzen möchte: Falls ja, müsste es gegen die Einsprachen Klage erheben. Erst dann würde sich das Bezirksgericht Affoltern mit der Frage beschäftigen, ob das Reitverbot verhältnismässig ist.
Wer also darf nun die Reussebene zwischen Obfelden und Ottenbach noch bereiten, und wer nicht? «Das Verbot gilt nicht für Personen, die innert Frist Einsprache erhoben haben», erklärt Claudia Weber. Auch der Kavallerieverein und die Reitvereinigung Knonaueramt und Region Zug haben Einsprache erhoben. Sind also auch Reiterinnen und Reiter vom Verbot ausgeschlossen, die selber keine Einsprache erhoben haben, aber Mitglied in einem der Vereine sind? Ja, sagt Claudia Weber. Bis das Gericht entschieden habe, ob die Einsprachen gültig seien, trete das Reitverbot auch für sie nicht in Kraft.
ALN: «Das Reitverbot existiert seit 20 Jahren»
Anders sieht das Hanspeter Tschanz, der zuständige Gebietsbetreuer beim ALN. Er anerkennt zwar, dass das kürzlich publizierte Verbot für die Einsprechenden momentan nicht bindend ist. Allerdings weist er darauf hin, dass es sich dabei nicht um neue Wegverbote handle. Aus Sicht des ALN bestünden diese bereits seit 1999, seien allerdings bis anhin nicht konsequent umgesetzt worden. Um die Verbote klarer zu kennzeichnen, werde man demnächst neue Tafeln anbringen. Wann das passiere, sei noch unklar. Bis dahin werde man auf den umstrittenen Strecken keine Kontrollen durchführen, hiess es weiter.
Claudia Weber hofft nach wie vor, dass man sich mit dem ALN auf eine Lösung einigen kann, die auch für die Reiterinnen und Reiter stimmt.