Wie aus dem Naturrasen ein Kunstrasen wurde

Die Stadt Affoltern änderte die Projektpläne zur Sportanlage Im Moos ohne weitere Rücksprache – einen Fehler sieht sie darin nicht

Die Sportanlage Im Moos in Affoltern soll saniert und erweitert werden. Im Bild: die Tartanbahn. (Bild Stadt Affoltern)
Die Sportanlage Im Moos in Affoltern soll saniert und erweitert werden. Im Bild: die Tartanbahn. (Bild Stadt Affoltern)

Die Abstimmungsvorlage zur Sportanlage Im Moos droht für die Stadt zum Flop zu werden. Nun nimmt die involvierte Planergemeinschaft, die aus den beiden Unternehmen Keller Freiraumplanung GmbH und dem Planungsbüro Wegmüller AG besteht, Stellung. Sie hatte die Projektpläne für die Modernisierung und Erweiterung des Sportplatzes (ohne Infrastrukturgebäude) entworfen – und wehrt sich nun dagegen, die Stadt Affoltern ungenügend beraten zu haben. Dieser Vorwurf steht im Zusammenhang mit dem geplanten, zusätzlichen Kunstrasenfeld und mit der Pumptrackanlage im Raum. Beide Vorhaben sind gemäss Awel wegen der Grundwasserschutzzone nicht bewilligungsfähig, wie der Bezirksrat nach einer eigenen Abklärung festgestellt hatte.

Zur Pumptrackanlage schreibt die Planergemeinschaft, ein kleiner Teilbereich der im Vorprojekt dargestellten Pumptrackanlage überschneide die Schutzzone. Im definitiven Bauprojekt werde die Linienführung so angepasst, dass die Anlage vollständig ausserhalb der Schutzzone liegen werde. Zudem bestünden bauliche Möglichkeiten, eine Pumptrackanlage so zu realisieren, dass der Baugrund nicht betroffen sei.

Brisanter ist derweil, was die Planergemeinschaft zum zusätzlichen Kunstrasenplatz zu sagen hat: «Hierzu möchten wir festhalten, dass wir der Stadt empfohlen hatten, das Gesamtprojekt vor der weiteren Kommunikation mit dem Awel zu besprechen – wie dies auch im Bezirksratsbeschluss erwähnt ist. Diese Empfehlung bezog sich auf unsere final eingereichten Pläne, auf denen kein zusätzliches Kunstrasenfeld vorgesehen war.»

Abweichung in der Medienmitteilung

Während der Projektentwicklung sei mehrfach diskutiert worden, ob der bestehende Naturrasenplatz 2 in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden solle. Aufgrund der Lage in der Schutzzone und der damit verbundenen Einschränkungen sei an einer Sitzung im März 2025 festgehalten worden, den Platz als Naturrasen zu belassen und lediglich sanft zu sanieren. «Auf dieser Grundlage haben wir das Vorprojekt finalisiert», sagen Jürg Keller und Daniel Wegmüller.

Ein paar Wochen später verschickte die Stadt Affoltern eine Medienmitteilung, in der das Projekt vorgestellt und die Bevölkerung zu einem Info-Anlass eingeladen wurde. «Dabei haben wir festgestellt, dass diese Darstellung nicht mit dem Planungsstand übereinstimmte, den wir final eingereicht hatten, und wir haben die Immobilienabteilung schriftlich auf die Abweichung hingewiesen.»

Gemeint ist der zusätzliche Kunstrasenplatz, der nun anstelle des ursprünglich angedachten Naturrasens in den Plänen eingezeichnet war.

FC Affoltern bat um Kunstrasen

Die Stadt Affoltern bestätigt auf Anfrage, dass Ende März nach Rücksprache mit dem FC Affoltern entschieden worden sei, das Naturrasenfeld zu belassen und auf ein weiteres Kunstrasenfeld zu verzichten. «Später meldete sich der FC Affoltern erneut und bat darum, auf den Entscheid zurückzukommen und beim Platz 2 doch ein Kunstrasenfeld zu planen», erklärt Stadtschreiber Stefan Trottmann. Interne Abklärungen beim FC Affoltern hätten ergeben, dass der Club nun doch ein Kunstrasenspielfeld bevorzugen würde. Daraufhin habe die Stadt Affoltern entschieden, die Variante Kunstrasen in den Beleuchtenden Bericht aufzunehmen.

An diesem Vorgehen sieht die Stadt nichts Aussergewöhnliches: «Wie gesagt, handelt es sich um ein Vorprojekt, in welchem verschiedene Varianten geprüft wurden. Dies ist im Rahmen eines Projektentwicklungsprozesses absolut üblich.»

Stadt gelangt ans Verwaltungsgericht

Den Bezirksratsentscheid will die Stadt Affoltern so nicht hinnehmen. Sie teilt mit, beim Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen. «Die Frage, ob ein Kunstrasenplatz und die Bikesportanlage bewilligungsfähig sind oder nicht, hat die zuständige Behörde, vorliegend das Awel, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu beantworten.» Dieses Verfahren habe dann auch andere Rekursinstanzen als der Stimmrechtsrekurs, also das Baurekursgericht anstelle des Bezirksrats. «Eine umfassende Prüfung kann aus Sicht der Stadt Affoltern nicht aufgrund einer niederschwelligen Anfrage und auf Stufe Vorprojekt erfolgen, dazu sind aus Sicht der Stadt Affoltern die rechtlichen und technischen Aspekte zu komplex.»

Auch die Planergemeinschaft zeigt sich zuversichtlich, dass das Projekt trotz der aktuellen Turbulenzen noch zu einem guten Ende kommen kann: «Wir sind überzeugt, dass sich für die Sportanlage eine fachlich korrekte, bewilligungsfähige und gute Lösung realisieren lässt.»

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