Wie lösen wir die Wohnungsnot?

Am 14. Juni entscheidet das Stimmvolk des Kantons Zürich über drei Wohnvorlagen

Obwohl viel gebaut wird, wie hier an der Betpurstrasse in Affoltern, ist die Wohnungsnot im ganzen Kanton Zürich sehr gross. Drei Initiativen widmen sich nun diesem Thema. (Bild Florian Hofer)
Obwohl viel gebaut wird, wie hier an der Betpurstrasse in Affoltern, ist die Wohnungsnot im ganzen Kanton Zürich sehr gross. Drei Initiativen widmen sich nun diesem Thema. (Bild Florian Hofer)

Die Leerwohnungsziffer im Kanton Zürich ist so tief wie seit 23 Jahren nicht mehr. So standen 2025 lediglich 0,48 Prozent der Wohnungen leer. Eine Wohnung zu finden, ist schwer, geschweige denn eine günstige. Was tun? Am 14. Juni kommen drei Wohnvorlagen vors Volk, die das Problem mit unterschiedlichen Ansätzen angehen wollen. Eine Übersicht.

Wohneigentums-Initiative

Darum gehts

Die Initiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» verlangt, dass Kanton und Gemeinden den Bau von Wohneigentum ebenso stark fördern wie denjenigen von Mietwohnungen. Entsteht also künftig ein Wohnhaus, muss die Hälfte der Wohnungen Wohneigentum sein. Und zwar, wenn der Staat den Bau gekauft hat oder selbst durchführt. Oder wenn er daran beteiligt ist, etwa über ein Darlehen. So entstandene Eigentumswohnungen müssten ohne Gewinn verkauft werden. Die Bauträger würden die Käuferinnen und Käufer nach bestimmten Regeln auswählen, die der Kanton überprüfen müsste. Kanton und Gemeinden könnten die Wohnungen innert 30 Jahren zum ursprünglichen Preis zurückkaufen, falls deren Besitzende ausziehen wollen.

Die Argumente dafür

Das Initiativkomitee, der Hauseigentümerverband (HEV) des Kantons Zürich sowie eine Minderheit des Kantonsrats aus Mitte und SVP sind überzeugt, dass die Initiative mehr Menschen aus dem Mittelstand Wohneigentum ermöglichen würde. Dadurch würde sie auch den Druck auf den Mietwohnungsmarkt reduzieren. Zudem setze die Initiative den verfassungsmässigen Auftrag des Kantons um, wonach Kanton und Gemeinden neben dem gemeinnützigen Wohnungsbau auch das selbst genutzte Wohneigentum fördern sollen. Dies geschehe heute noch zu wenig.

Die Argumente dagegen

Sowohl der Regierungsrat als auch eine Mehrheit des Kantonsrats sprechen sich gegen die Initiative aus. Sie argumentieren, eine Quote von 50 Prozent Eigentumswohnungen sei zu starr und verunmögliche es Kanton und Gemeinden, die vor allem für tiefe Einkommen wichtigen Mietwohnungen zu fördern. Ärmere Leute könnten sich selbst preisgünstige Eigentumswohnungen nicht leisten. Die Gegner warnen vor einem Rückzug von gemeinnützigen Wohnbauträgern aus dem Wohnungsbau und vor einer «ungerechten» Begünstigung Einzelner, welche die Wohnung nach mehr als 30 Jahren wieder zu Marktpreisen verkaufen könnten. Auch entstehe für den Kanton ein «erheblicher» administrativer Aufwand.

Wohnungsinitiative

Darum gehts

Die «Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen (Wohnungsinitiative)» möchte den Kanton per Verfassungsänderung auffordern, den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker zu fördern. Kern der Initiative ist eine neu zu schaffende kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt, die günstige Wohnungen erstellt, unterhält oder vermietet. Heute unterstützt der Staat Wohnbauträger vor allem finanziell. Mindestens 500 Millionen Franken sollen dieser Anstalt dafür zur Verfügung stehen. Die Initiative will Kanton und Gemeinden zudem verpflichten, nachhaltige und treibhausgasneutrale Bauweisen zu fördern.

Die Argumente dafür

Das Initiativkomitee besteht aus Grünen, SP, AL sowie einzelnen Wohn- und Genossenschaftsverbänden. Es kritisiert die angebliche Profitgier privater Investorinnen und Investoren im Wohnungsmarkt. Und zeigt sich überzeugt, dass eine Wohnbaugesellschaft, wie sie die Initiative fordert, mehr günstigen Wohnraum schaffen würde. Sie verweist dabei auf die Gründung der Zürcher Kantonalbank vor über 150 Jahren, dank welcher Gewerbetreibende und Bauern tragbare Kredite erhalten hätten. Eine solche Anstalt sei heute für ausreichend günstige Wohnungen nötig.

Die Argumente dagegen

Sowohl der Regierungsrat als auch eine Mehrheit des Kantonsrats sprechen sich gegen die Initiative aus. Die heutige kantonale Wohnbauförderung sei bewährt. Der heutige kantonale Rahmenkredit für den Bau neuer Wohnungen von 180 Millionen sei zudem gerade erst per Volksabstimmung vom 30. November 2025 verdoppelt worden, womit zusammen mit den Gemeindebeiträgen bis zu 750 Millionen Franken zur Verfügung stünden. Mit der Wohnbaugesellschaft trete der Kanton zudem in Konkurrenz mit anderen Wohnbauträgern. Das könne zu steigenden Mieten oder einer tieferen Bautätigkeit führen. Das Komitee warnt zudem vor den finanziellen Auswirkungen auf die Staatskasse.

Der Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag des Kantonsrats möchte die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessern, ohne dass der Kanton direkt im Markt mitmischt. Konkret fordert er den Regierungsrat auf, innert drei Jahren konkrete Massnahmen wie schnellere Bewilligungsverfahren oder praktischere Bauvorgaben zu prüfen und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen. Für Kantons- und Regierungsrat bietet der Gegenvorschlag eine wirksamere, risikoärmere Wohnbauförderung, während die Gegner des Gegenvorschlags diesen als inhaltsleer bezeichnen.

Wohnschutz-Initiative

Darum gehts

Kurzfristige Leerkündigungen wie jene in den Zürcher «Sugus-Häusern» Ende 2024 für den Bau von teuren Business-Apartments möchte die Initiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» künftig verhindern. Dafür sollen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit erhalten, eine Bewilligungspflicht für Abbrüche, Umbauten, Renovationen und Zweckänderungen einzuführen und die Mietzinserhöhungen zu begrenzen. Ein angespannter Wohnungsmarkt liegt vor, wenn die Leerwohnungsziffer unter 1,5 Prozent beträgt. Wer künftig etwa ein Haus sanieren möchte, muss neben dem Baugesuch auch ein Gesuch für den künftigen Mietzins einreichen. Die Gemeinde soll neu auch verhindern können, dass aus Mietwohnungen Stockwerkeigentum wird.

Die Argumente dafür

Hinter der Initiative stehen SP, Grüne und AL sowie der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) Zürich. Das Komitee erhofft sich von der Initiative weniger «unfaire» Leerkündigungen, «missbräuchliche» Mietzinse und Verdrängung. Beispiele wie der Kanton Genf zeigten, dass die Bautätigkeit durch solche Wohnschutzmassnahmen sogar noch zunehme. Die Gemeinden hätten die Freiheit, zu entscheiden, ob und wie sie die Massnahmen umsetzten, und könnten so auf lokale Gegebenheiten eingehen.

Die Argumente dagegen

Sowohl der Regierungsrat als auch eine Mehrheit des Kantonsrats sprechen sich gegen die Initiative aus. Eine staatliche Mietzinskontrolle würde das Wohnungsangebot zusätzlich verknappen, die Mietpreise weiter erhöhen und Sanierungen erschweren oder verhindern. Dies zeige sich in den Kantonen Genf und Basel-Stadt, welche bereits ähnliche Regelungen kennen.

Der Gegenvorschlag

Tritt statt der Initiative der Gegenvorschlag des Kantonsrats in Kraft, müssten Eigentümer vor einer Leerkündigung zuerst Alternativen prüfen, etwa einen Umbau in Etappen. Ist sie dennoch unausweichlich, so wären sie verpflichtet, die Auswirkungen auf die Mieterschaft zu minimieren. Dies durch eine Information mindestens eineinhalb Jahre vor der Kündigung und Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung. Die Auflagen des Gegenvorschlags gelten für baubewilligungspflichtige Vorhaben mit mindestens 20 Mietverhältnissen. Während die Befürworter den Gegenvorschlag als die verhältnismässigere Option ansehen, taugt er in den Augen der Gegner nicht, um das Problem der Wohnungsnot zu lindern.

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