«Wir befinden uns weiterhin im Kreditrahmen»

Hausens Gemeindepräsident Stefan Gyseler zu den Folgen des Urteils im Sporthallen-Streit

Ist immer noch auf der Suche nach einem Patentrezept für Auftragsvergaben: Hausens Gemeindepräsident Stefan Gyseler. (Archivbild Livia Häberling)

«Anzeiger»: Stillstandskosten während des fast einjährigen Baustopps, Kosten in Zusammenhang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts, Kosten für Juristen: Herr Gyseler, kann das Budget für den Bau der Sporthalle und der Tagesstrukturen noch eingehalten werden?

Stefan Gyseler: Ja, gemäss unserem monatlichen Finanzrapport befinden wir uns weiterhin im vorgegebenen Kosten- beziehungsweise Kreditrahmen.

Wenn Sie den Ausgang des Gerichts­verfahrens im Voraus gekannt hätten, hätten Sie das Verfahren wohl vermieden. Hat man – rückblickend betrachtet – ­Gelegenheiten für eine aussergerichtliche Lösung verpasst? Oder war man bei der Ein­schätzung des Prozessrisikos zu ­optimistisch?

Möglichkeiten für eine ausser­gerichtliche Lösung wurden früh ausgelotet, haben aber nicht zum Erfolg ­geführt. Auch rückblickend betrachtet, erscheint es nachvollziehbar, dass die ursprünglich unterlegene und jetzt siegreiche Unternehmung sich bei einem Auftragsvolumen von 2,6 Millionen Franken nicht so einfach vom Prozessieren abbringen liess. Und auch den Auftrag hätte man ihr nicht einfach frühzeitig und ohne gerichtliche Anweisung übertragen können, weil man sonst ­einen Prozess mit der ursprünglich siegreichen Unternehmung riskiert hätte.

Sie müssen nun mit jenem Unternehmen die Sporthalle bauen, welches die Gemeinde verklagt hatte. Wie wirkt sich das auf die Zusammenarbeit aus?

Klar ist es ungünstig, mit einem Gerichtsprozess in eine solche Zusammenarbeit zu starten. Wir versuchen es jedoch professionell anzugehen.

Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus dem Verfahren?

Dass das Gericht die Vergabe anders beurteilt hat als wir, damit hätten wir noch umgehen können. Dass ein solches erstinstanzliches Verfahren aber über zehn Monate dauert, ist ein grosses ­Problem für alle öffentlich-rechtlichen Bauherren. Wir können uns glücklich schätzen, dass die nun unterlegene Unternehmung die Sache nicht ans Bundesgericht weitergezogen hat, sonst hätten wir vermutlich nochmals mindestens ein Jahr verloren.

Was würden Sie anderen Gemeinden raten in Zusammenhang mit Submissionen?

Bei absehbar knappen und für den zeitlichen Ablauf entscheidenden Auftragsvergaben sollte alles unternommen werden, um nicht nur schon den Anschein zu erwecken, dass ein Gericht die Sache möglicherweise anders beurteilen könnte. Oder man versucht, solche Vergaben im Zeitplan vorzuverschieben, allerdings mit dem Risiko, dass die offerierten Preise dann zur gegebenen Zeit nicht mehr aktuell sind oder sich weniger Unternehmungen an der Ausschreibung beteiligen, weil der Auftrag noch zu weit in der Zukunft liegt. Es ist tatsächlich etwas ernüchternd, dass es kein Patentrezept für solche Situationen gibt. Auch eine professionelle externe Begleitung schützt nicht vor solchen Verfahren.

Das Interview wurde schriftlich geführt

 

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