Wird Bonstetten einen kleinen Badeplatz erhalten?

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Ein idyllisches Gewässer: der Lochenweiher in Bonstetten. (Archivbild Florian Hofer)
Ein idyllisches Gewässer: der Lochenweiher in Bonstetten. (Archivbild Florian Hofer)

In Bonstetten gelangt das Projekt Lochenweiher am Sonntag vors Volk. Ein Projekt, das die Bonstetterinnen und Bonstetter bewegt. Eine deutliche Mehrheit hatte an der Gemeindeversammlung am Jahresende 2024 erst einmal nein gesagt zu jeglichen weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufwertungsprojekt, das 1,3 Millionen Franken kosten soll. Eine IG Lochenweiher um den Bonstetter Claude Wuillemin opponierte das ganze Jahr über kräftig, konnte aber den Urnengang vom kommenden Sonntag nicht verhindern. An der gut besuchten Infoveranstaltung am 8. September schien das Bonstetter Publikum dem Projekt gegenüber deutlich positiver eingestellt. In den Leserbriefspalten des «Anzeigers» äusserten sich zahlreiche Befürworter, aber auch Gegner des Projekts.

Kantonale und eidgenössische Vorlagen

Ausserdem wird auf kantonaler Ebene über das Energiegesetz abgestimmt. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Kanton und Gemeinden ihre Gebäude energetisch modernisieren, sie klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen beschaffen und so Investitionen der Wirtschaft in den Klimaschutz fördern. Der Kantonsrat hat den Gesetzesentwurf des Regierungsrates in wesentlichen Punkten verändert. Der Regierungsrat steht hinter den grundsätzlichen Anliegen des Klimaschutzes, lehnt das Gesetz in dieser Form jedoch ab. Im Kantonsrat wurde gegen die Änderung des Energiegesetzes das Referendum ergriffen.

Auf eidgenössischer Ebene wird über zwei Vorlagen abgestimmt. Dabei geht es zum einen um den zweiten Versuch des Bundesrates, eine elektronische ID einzuführen. Im Gegensatz zur ersten gescheiterten Abstimmung strebt der Bundesrat nun eine Datenbewirtschaftung in Eigenregie an. Zudem wird über die seit Jahrzehnten diskutierte Abschaffung des Eigenmietwertes abgestimmt. Damit wären allerdings auch Hypotheken und Renovierungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar.

Am Dienstag wird das Stimmvolk in Aeugst befragt

Am 30. September äussert sich dann auch noch das Stimmvolk von Aeugst, und zwar an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung. Es geht um die Abgabe des gemeindeeigenen Chloster-Gebäudes an eine Genossenschaft – im Baurecht.

Der «Anzeiger» wird in seiner Dienstagsausgabe ausführlich über die Abstimmungen berichten; am Freitag dann über die Abstimmung in Aeugst

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