WK-Soldaten in Ämtler Zivilschutzanlagen?
Die Weiterentwicklung der Armee bringt auch für junge Säuliämtler ab 2018 Veränderungen mit sich.
Am 1. Januar 2018 tritt das neue Militärgesetz in Kraft, welches nach der grossen Umstrukturierung durch die Armee XXI einige punktuelle Veränderungen mit sich bringt. Während die Rekrutenschule grösstenteils vergleichbar weitergeführt werden soll, gibt es vor der Aushebung und in den Wiederholungskursen (WK) zahlreiche Veränderungen. Zudem wird die Truppenstärke von heute über 160'000 auf Soldaten 140'000 reduziert. 100'000 davon sollten jederzeit einsatzfähig sein. Eine Veränderung, die bei der Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung der Armee für einen heiteren Moment sorgte, war die neue Benennung für das Dienstbüchlein. Es soll nicht mehr simpel Dienstbüchlein heissen, sondern Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht. «Ich frage mich, wie viele Sitzungen nötig waren, um diesen Namen zu erfinden», meinte ein Anwesender spöttisch. Kreiskommandant Daniel Bosshard relativierte: «Es ist noch nicht sicher, dass der neue Name genau so stehen bleibt.»
Wieder kleinere WK-Truppen
Die WK wurden durch die Veränderungen der Armee XXI in viel grösseren Truppen durchgeführt. Dies führte dazu, dass nur noch wenige Unterkünfte gross genug für die Durchführung eines WK waren. Neu sollen wieder kleinere WK-Truppen einberufen werden. Diese Regionalisierung bedeutet, dass auch in den Säuliämtler Gemeinden mit kleineren Zivilschutzanlagen wieder WK-Soldaten stationiert werden können.
Wer in Zukunft in der Armee eine Kaderausbildung absolviert, wird ab Januar 2018 wieder mehrere Grade abverdienen müssen. Alle Kaderstufen sollen einen bis zwei WK abverdienen müssen. Im Gegenzug gibt es für Kader eine Ausbildungsgutschrift, mit welcher Ausbildungen im Zivilleben finanziert werden können.
Früh mustern lassen
Auch vor der Rekrutenschule kommen auf junge Erwachsene zahlreiche Veränderungen zu. In Zukunft werden alle 18-jährigen Männer und Frauen zum Orientierungstag eingeladen. Für Frauen bleibt der Militärdienst jedoch weiterhin freiwillig. Männer müssen sich am Orientierungstag entscheiden, wann sie eingezogen werden wollen. Daniel Bosshard erklärt: «Man kann sich zwischen dem 19. und dem 25. Altersjahr einziehen lassen. Wer nicht dienstpflichtig ist, bleibt neu zehn Jahre lang ersatzpflichtig – und nicht wie bisher bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.»
«Durchdiener» ist attraktiv
Wer sich als nicht militärtauglich einschätzt, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, lässt sich in Zukunft am besten direkt im 19. Lebensjahr mustern und ist so mindestens zum Teil während der Ausbildung ersatzpflichtig und nicht während er voll verdient. Die Ersatzabgabe beträgt weiterhin drei Prozent des Bruttolohns. Durch Zivilschutzeinsätze können pro Tag vier Prozent der Ersatzabgabe erstanden werden. Wer also 25 Zivilschutztage leistet, ist komplett von der Ersatzabgabenpflicht befreit. Für junge Erwachsene aus dem Knonauer Amt, die ihre Armeezeit als Durchdiener absolvieren wollen, lohnt es sich finanziell, sich erst nachdem sie mindestens drei Monate gearbeitet haben mustern lassen. Dann erhalten sie nach absolvierter Rekrutenschule 80 Prozent des bisherigen Einkommens und können ihren Dienst erst noch in der Militärakademie Reppischtal in Birmensdorf absolvieren. Lange Anfahrtswege an den kurzen Wochenenden entfallen somit.
Für Zivilschutzleistende aus dem Säuliamt, die in die Reserve eingeteilt worden sind und trotzdem Dienst leisten möchten, hat der Kanton Zürich neu mit dem Kanton Zug einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen. Schutzdienstleistende aus der Reserve können nun im Kanton Zug Zivilschutz leisten. Gerade für Säuliämtler aus grenznahen Gemeinden könnte diese Option attraktiv sein.