Wo reisst der Wolf als Nächstes?

Das Säuliamt in heller Aufregung wegen der Risse durch Wölfe in den letzten Monaten

Erstes Opfer des Wolfs im Säuliamt in diesem Jahr: das am 19. September gerissene Lamm. (Bild Hans Rudolf Trottmann)
Erstes Opfer des Wolfs im Säuliamt in diesem Jahr: das am 19. September gerissene Lamm. (Bild Hans Rudolf Trottmann)

Nicht nur die Sauen im Säuliamt sind in heller Aufregung, auch die Schafe, Lämmer und vor allem deren Besitzer, denn der Wolf hat wieder zugeschlagen.

Rund drei Jahre ist es her, dass ein Wolf in Bonstetten 25 Schafe riss. Seither war es ruhig im Knonauer Amt. Nun kam es zu zwei Angriffen durch Wölfe in kürzester Zeit: Erst schlug er im September in Mettmenstetten zu. Dann fielen dem Wolf am Wochenende des 8. und 9. Novembers in Hausen sieben Schafe zum Opfer. In Anbetracht der Tatsache, dass am 19. September bereits ein Lamm von einem Wolf gerissen worden war (der «Anzeiger» berichtete in der Ausgabe vom 23. September), stellt sich die Frage, ob dieser zweite Angriff nicht verhindert hätte werden können.

Einzelwolf oder mehrere Tiere?

Anfang Jahr wurden im «Anzeiger» die Wolfssichtungen im Kanton Zürich thematisiert. Darin wurde eine dauerhafte Ansiedelung von der kantonalen Baudirektion nicht ausgeschlossen, jedoch gab es zu dem Zeitpunkt keine Anzeichen dafür. Aber mit durchziehenden Einzelwölfen müsse weiterhin gerechnet werden, hiess es damals von Katharina Weber von der Baudirektion des Kantons Zürich.

Der Wolf, der am 19. September bei Mettmenstetten zum Entsetzen von Besitzer Hans Rudolf Trottmann ein Lamm riss, könnte also nur auf der Durchreise gewesen sein. Womöglich hat er nun aber beschlossen, dass die Albis-Region gute Bedingungen für eine Rudelgründung bietet. Dazu die Baudirektion des Kantons Zürich auf Anfrage: «Es ist nicht ausgeschlossen, dass es der gleiche Wolf war, der im September in Mettmenstetten ein Lamm gerissen hat und vor einer Woche in Hausen sieben Schafe. Einen Nachweis dafür gibt es aber aktuell nicht.» Die Abklärungen diesbezüglich sind noch im Gange. Solange das Bildmaterial und die DNS-Spuren nicht vollständig ausgewertet sind, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um zwei verschiedene Wölfe handelt. Sollten sich diese treffen, dann würde das das Problem womöglich verstärken, da es zu einer Rudelbildung kommen könnte. Auch wären dann andere Instanzen für die Entscheidung über den Abschuss zuständig.

Abschiessen oder Abwarten?

Laut dem Zürcher Bauernverband (ZBV) erfordere die Situation schnellstes Handeln. Er verlangt in einer Medienmitteilung am 8. November vehement den Abschuss des für den jüngsten Angriff verantwortlichen Tieres. Die Jagdverordnung ermöglicht nämlich Abschussbewilligungen für einzelne Wölfe, die mindestens sechs Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten getötet haben. Tatsächlich haben die Kantone gemäss der Jagdverordnung des Bundes Art. 9b in solchen Fällen Ermessensspielraum. Der Kanton Zürich habe nach sorgfältigem Abwägen der verschiedenen Interessen – die Nutztierhaltung zum einen, der Schutz geschützter Wildtiere zum anderen – entschieden, als Sofortmassnahme nach dem Schafsriss in Hausen auf den Herdenschutz zu setzen. «Wir empfehlen Nutztierhaltern dringend, ihre Tiere in der Region Zimmerberg/Knonauer Amt mindestens mit Elektrozäunen zu schützen, idealerweise aber über Nacht in den Stall zu nehmen», so Katharina Weber von der Baudirektion des Kantons Zürich.

Parallel dazu habe das Amt für Landschaft und Natur die nötigen Vorbereitungen für eine Abschussbewilligung getroffen. «Sollte es in der Region Zimmerberg/Knonauer Amt in nächster Zeit zu einem weiteren Riss an Nutztieren kommen, könnte der Kanton umgehend reagieren», erklärt Katharina Weber weiter. Es wurden also durchaus Massnahmen ergriffen, um weitere Risse zu verhindern.

Denn es kommt noch erschwerend hinzu, dass, solange nicht geklärt ist, ob es sich um einen Einzelwolf oder mehrere Individuen handelt, der Artikel 9b JSV (Massnahmen gegen einzelne Wölfe) nicht eindeutig greift. In Situationen, in denen die Einzelwolf-Annahme nicht sicher stimmt, ist eine kantonale Abschussbewilligung ohne Einbezug des BAFU nicht zulässig. In solchen Fällen ist gemäss Gesetz die Bundesinstanz einzubeziehen, weil die Regulierung eines möglichen Rudelgeschehens betroffen sein könnte. Also erst einmal abwarten und hoffen, dass der Wolf nicht erneut zuschlägt, sondern einfach weiterzieht.

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