Zwei Stunden Informationen und Rückfragen in Knonau
Die Infoveranstaltung der Gemeinde wurde von der Bevölkerung rege genutzt

Bei den Gemeindeversammlungen, die aktuell im Bezirk anstehen, geht es vielfach um eine eher spröde Materie. Verordnungen und Reglemente werden revidiert und an aktuelle Begebenheiten angepasst, begleitet von Dutzende Seiten umfassenden Erklärungen, die komplizierte Sachverhalte abbilden und im optimalen Fall dazu geeignet sind, die Bürgerinnen und Bürger adäquat darüber ins Bild zu setzen.
So ist es auch in Knonau, wo am 4. Dezember über eine Reihe von Traktanden abgestimmt wird, deren Inhalt nicht mit einem kurzen Blick auf die Unterlagen erfassbar ist. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat am letzten Donnerstagabend zu einer Informationsveranstaltung in den Stampfisaal geladen, wo vor vollen Sitzreihen auf die Abstimmungstraktanden zum Thema Wasser sowie die (kurzfristig vertagte) Totalrevision der Abfallverordnung im Detail eingegangen wurde.
Viel Platz beanspruchte am Info-Abend die Vorlage der Gesamtrevision der Siedlungsentwässerungsverordnung. Dieses Traktandum wird im beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung (online auf www.knonau.ch abrufbar) ab Seite 47 behandelt. Die abgekürzt als Sevo bezeichnete Verordnung stammt in der in Kraft stehenden Version aus dem Jahr 2013, genügt aber bereits heute nicht mehr den notwendigen Anforderungen. Marcel Bosshart, Ressortvorstand Tiefbau und Werke bei der Gemeinde, erklärte den Sachverhalt mithilfe einer Präsentation. Gemäss Gemeinderat Nathanaël Wenger fungiert Knonau als Vorreiter im Kanton Zürich beim Thema Sevo. «Eine solche Verordnung klärt die komplizierten Verhältnisse beim Abwasser über und unter dem Boden», führte er vor den Anwesenden aus.
Ableitung des Regenwassers ist entscheidender Faktor
Das Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger, das zusammen mit dem Gemeinderat sowohl die Siedlungsentwässerungsverordnung als auch das Wasserversorgungsreglement (WVR) komplett überarbeitet hat, war am Informationsabend durch Benno Hüsler vertreten. Es ging aus den Erläuterungen hervor, dass bei beiden Reglementen das Verursacher- und das Kostendeckungsprinzip nicht mehr den aktuellen Ansprüchen entspreche. «Wir sind in ungefähr achtzig Gemeinden tätig und betreuen zwischen 30 und 40 Wasserversorgungen. Ich kann Ihnen sagen, dass Knonau eine Quelle besitzt, die man als ‹top› bezeichnen kann, andere Gemeinden müssen sich da erst noch herantasten», schickte Hüsler voraus.
Bei der bisherigen Regelung in Knonau zur Siedlungsentwässerung seien die Kosten nicht mehr verursachergerecht verteilt worden. «Zwischen neunzig und fünfundneunzig Prozent der Gemeinden haben dieses Problem, ihr in Knonau werdet es nun bald gelöst haben», so der Ausblick des Planers. Um die zwei Drittel der Kosten fielen unabhängig davon an, ob man tatsächlich Wasser verbraucht oder nicht. Deshalb werde die Betriebsgebühr weiterhin in eine Grund- und eine Mengengebühr aufgeteilt. Die grossformatigen Kanäle, welche besonders teuer seien, würden primär zur Ableitung des Regenwassers benötigt. Dies werde in der Kostenverteilung aber bisher nicht berücksichtigt.
«Bei der Berechnung ist Komplexität dahinter»
Ein Problem stelle die zu grosse Pauschalisierung dar, Abhilfe solle nun der Einbezug des Versiegelungsgrades auf den Grundstücken in die Gebührenberechnung schaffen. Bei der Erklärung des künftigen Modells, das mit sogenannten Tarifzonen arbeitet, präsentierte der Ingenieur zahlreiche Rechenbeispiele. «Sie sehen, die Versiegelungsgrad-Einteilung ist eine ziemlich mathematische Angelegenheit», räumte Benno Hüsler unverhohlen ein. «Wenn jemand Regenwasser bei sich versickern lässt und es nicht unserem System übergibt, spart er damit Geld», laute das Credo. Ebenso verhalte es sich mit der Ableitung des Dachwassers. Trotz der angeklungenen Komplexität in der Umsetzung kaufe man hier nicht die sprichwörtliche «Katze im Sack», das Gebührenmodell funktioniere seit über 25 Jahren in mehr als 70 Gemeinden der Schweiz. Fragen aus dem Publikum gab es unter anderem wegen der gemutmassten erneuten Fälligkeit der Anschlussgebühren bei einer Liegenschaft. «Diese Gebühren hat man bereits bezahlt für das, was jetzt besteht. Sie werden nicht erneut fällig, selbst wenn man abreisst und genau das Gleiche wieder baut», lautete die Antwort. Ein Zuhörer erkundigte sich, was gelte, wenn alle Flächen auf dem Grundstück versiegelt seien, das Niederschlagswasser aber gesammelt und schliesslich in ein Biotop eingeleitet werde. «Wenn Sie das Gefühl haben, diese Fakten seien nicht auf dem Plan der Gemeinde verzeichnet, dann melden Sie sich einfach bei der Gemeinde, wir bitten aber darum, sich vorher die Rechnungsstellung anzuschauen, um zu sehen, ob es nicht doch mit einberechnet wurde», riet der Ingenieur.
Auf das am Info-Abend ebenfalls thematisierte und rege diskutierte, zur Abstimmung aber aufgrund von zusätzlichem Klärungsbedarf auf eine spätere Gemeindeversammlung vertagte Traktandum «Totalrevision Abfallverordnung (AV)» wird demnächst in einem separaten Beitrag eingegangen.

