Die Abstimmungen am Sonntag
Lochenweiher, Kläranlage, Sportplatz, Gemeindeordnungen: Fünf kommunale Vorlagen

Am Abstimmungssonntag, 28. September, stehen im Knonauer Amt fünf zum Teil sehr gewichtige Vorlagen auf den jeweiligen Stimmzetteln: In Affoltern geht es um die Sportanlage Im Moos und um die Kläranlage in Zwillikon.
19 Millionen Franken für die Sportanlage Im Moos
Wird die Sportanlage Im Moos in Affoltern saniert, erweitert und mit einem neuen, modernen Infrastrukturgebäude ausgestattet? Das entscheiden die Stimmberechtigten am Sonntag an der Urne. Die Anlage mit mehreren Spielfeldern, einer Leichtathletikanlage, einem Kinderspielplatz und dem Vereinshaus Mooshüsli ist 40 Jahre alt und ein zentraler Ort für die Affoltemer Bevölkerung. Das umfassende Sanierungsprojekt wird knapp 19 Millionen Franken kosten, inklusive der knapp 10 Millionen Franken für das neue Infrastrukturgebäude. Dagegen läuft ein Stimmrechtsrekurs, der derzeit beim Bezirksrat hängig ist. Moniert wird im Wesentlichen, dass der Beleuchtende Bericht sich nicht dazu äussere, dass sich ein grosser Teil der Sportanlage Moos in den Grundwasserschutzzonen Moos 1 und 2 befinden würde und somit keine Bauten und Anlagen erstellt werden dürften.
Weitaus grössere Dimensionen hat die zweite – in der Öffentlichkeit nicht gross diskutierte – Vorlage zum Ersatzneubau der Kläranlage in Zwillikon: Wenn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Affoltern am Sonntag an der Urne über den Ersatzneubau ihrer Kläranlage abstimmen, dann hat das eine historische Dimension. Zumindest finanziell. Denn der Ersatzneubau der Kläranlage in Zwillikon wird auf 70,5 Millionen Franken veranschlagt. Ein teureres Projekt der Stadt Affoltern sei ihm nicht bekannt, sagte Markus Gasser, Stadtrat Bau und Infrastruktur, anlässlich eines Informationsabends im Juni im Kasinosaal in Affoltern. Betroffen von der Abstimmung sind auch die Gemeinden Hedingen, Aeugst, Rifferswil und Mettmenstetten. Sie sind ganz oder teilweise an die Kläranlage angeschlossen und werden den Bau über ihre Abwassergebühren mitfinanzieren. Der Ersatzneubau – am selben Ort wie heute – gilt als längst überfällig.
Wie viel soll das Stimmvolk mitreden können?
In Hausen und Mettmenstetten kann das Stimmvolk über die Gemeindeordnungen abstimmen. In Mettmenstetten unterscheidet sich die neue Gemeindeordnung von der alten im Wesentlichen in acht Punkten. Drei davon wurden kontrovers diskutiert: die Anpassung der Finanzkompetenzen, der Ausschluss vom fakultativen Referendum bei Sonderbauvorschriften und Gestaltungsplänen und die Ernennung der Sozialbehörde durch den Gemeinderat. Allen drei Punkten gemeinsam ist: Die bisherigen Entscheidungskompetenzen sollen verschoben werden. Letztlich geht es bei der Totalrevision um die Frage: Wie viel Mitbestimmung sollen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger künftig haben? Und wie effizient sollen Gemeinderat und Behörden arbeiten können?
In Hausen hat der Gemeinderat – gestützt auf seine Legislaturzielsetzungen – die Behördenstrukturen überprüft. Er ist dabei zur Erkenntnis gelangt, dass die Tiefbaukommission und die Sozialbehörde, so wie sie heute aufgestellt sind, nicht mehr im Einklang mit einer zeitgemässen und effizienten Aufgabenerledigung stehen und damit unnötiger Verwaltungsaufwand generiert wird. Diese beiden Kommissionen sollen deshalb auf die Legislaturperiode 2026–2030 hin aufgelöst werden. Hierfür ist eine Revision der Gemeindeordnung notwendig, welche vorschriftsgemäss in zwei Schritten erfolgt: Bereits am 12. Juni 2025 hat die vorberatende Gemeindeversammlung in einem ersten Schritt den Revisionsvorschlag des Gemeinderates bestätigt, welcher nun in einem zweiten Schritt der Hausemer Stimmbevölkerung zum abschliessenden Entscheid an der Urne unterbreitet wird. Die Vorlage gilt nicht als umstritten.
Lesen Sie hier weiter.