Eltern ziehen Schule Hedingen vor Bundesgericht
Kann sich ein ungleiches Geschlechterverhältnis negativ auf das Klassenklima auswirken?

Die Eltern einer Primarschülerin aus Hedingen staunten im Frühling vor einem Jahr nicht schlecht, als sie die Klassenzuteilung ihrer Tochter für das Schuljahr 2025/2026 erhielten. In die Halbklasse waren neun Knaben eingeteilt und nur ein weiteres Mädchen. Von einem ausgewogenen Verhältnis der Geschlechter kann nicht gesprochen werden. Vor allem, weil die drei Parallelklassen ausgeglichene Geschlechterverhältnisse vorweisen und kleiner sind. Das Gesuch um Umteilung der Tochter lehnte die Schulpflege Hedingen ab, dafür wurden nachträglich noch zwei weitere Knaben zugeteilt.
In der Primarschule Hedingen werden immer zwei Jahrgänge zu einer ganzen Klasse zusammengefasst – erste und zweite, dritte und vierte, fünfte und sechste. Die Jahrgänge sind jeweils in vier Halbklassen unterteilt. Die fünfte Klasse hat also beispielsweise die Halbklassen a, b, c und d und die 5b bildet mit der 6b die Klasse 5/6b, da immer zwei Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden.
Die Einteilung liegt zwar im Ermessen der Schule, jedoch muss diese die in der Volksschulverordnung des Kantons Zürich (Art. 25) vorgegebenen Kriterien berücksichtigen. Demnach sei bei der Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen und Klassen auf die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs und auf eine ausgewogene Zusammensetzung zu achten. Berücksichtigt werden insbesondere die Leistungsfähigkeit sowie die Verteilung der Geschlechter.
Bezirksrat gibt Eltern recht
Die Eltern der Primarschülerin waren der Meinung, das Kriterium der Verteilung der Geschlechter sei nicht angemessen gewichtet worden. Sie erhoben Einsprache gegen die Klassenzuteilung und stellten bei der Schule ein Gesuch um Neubeurteilung. Die Schulpflege Hedingen wies dieses Gesuch am 4. Juli 2025 ab mit gleichzeitigem Beschluss, dass die erstellte Klasseneinteilung während eines allfälligen Rekursverfahrens beibehalten werde. Die Eltern reichten beim Bezirksrat Affoltern Rekurs ein. In seinem Beschluss vom 12. August 2025, gemäss Verwaltungsgerichtsurteil, hiess dieser den Rekurs der Eltern gegen den Beschluss der Schulpflege Hedingen am 4. Juli gut und hob die gesamte Klasseneinteilung der betroffenen beiden Jahrgänge für das Schuljahr 2025/2026 auf. Auf die Frage, aus welchen sachlichen Gründen das Einteilungskriterium Geschlecht ausser Acht gelassen worden war, machte die Schulpflege Hedingen weder im angefochtenen Beschluss noch in der Vernehmlassung konkrete Ausführungen, wie es weiter heisst. Bei der betroffenen Halbklasse und in der Gesamtklasse wurde, so der Bezirksrat, das Einteilungskriterium der Geschlechterausgeglichenheit ohne ersichtlichen Grund missachtet. Der Bezirksrat wies die Schulpflege Hedingen an, schnellstmöglich, aber innert 20 Tagen nach Kenntnisnahme, eine neue Einteilung vorzunehmen. «Die Schulpflege Hedingen hat insgesamt für eine ausgewogene Zusammensetzung zu sorgen, insbe-sondere für eine ausgeglichene Geschlechterverteilung», heisst es. Es wurde sogar ein Vorschlag unterbreitet, wie eine ausgewogene Verteilung der Geschlechter aussehen könnte.
Verwaltungsgericht gibt Schule recht
Aber statt eine Neueinteilung vorzunehmen, legte die Schulpflege Hedingen gegen diesen Beschluss Beschwerde ein und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich befasste sich mit dem Fall. In seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 hiess dieses die Beschwerde gut und hob den Rekursentscheid des Bezirksrats vom 12. August auf. Der Fall ist inzwischen vor Bundesgericht hängig. Die Schülerinnen und Schüler der Halbklasse, in der das Mädchen der rekurrierenden Eltern eingeteilt ist, werden derweil in acht Lektionen in der Konstellation «11 Buben : 2 Mädchen» unterrichtet. Wie kann es sein, dass der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht so diametral entscheiden? Diese Eltern reagieren doch über, wird sich nun wohl manch einer denken. Allerdings erreichte alle Eltern dieser Halbklasse in Hedingen Ende Oktober 2025 ein Elternbrief, der ein negatives Klassenklima und Unruhe vermuten lässt. Und Dr. Susanne Nef von der Fachstelle Gleichstellung stellt fest, dass stark unausgewogene Geschlechterverhältnisse durchaus Auswirkungen auf das soziale Lernen haben können.
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