Strompreis sinkt – aber auch die Vergütung für Solarstrom

Auswirkungen auf Solaranlagen-Nachfrage schwer abschätzbar

Ab Ende Jahr gibt es je nach Quartal deutlich weniger Geld für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespiesen wird. Im Bild: Häuser mit Solarzellen in Mettmenstetten. (Bild Daniel Vaia)

Gute Nachrichten für die Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten: Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) senken 2026 den Strompreis um durchschnittlich 11 Prozent. Bei einem durchschnittlichen EKZ-Haushalt (Drei-Personen-Haushalt mit 2500 kWh/Jahr) mache das rund 90 Franken pro Jahr aus, schreibt der Energieversorger. Zudem würden die Hoch- und Niedertarife abgeschafft. An ihrer Stelle werde ein saisonaler Energie-Einheitstarif sowie ein «Wahltarif für dynamische Netznutzungs- und Energietarife» eingeführt.

Überschüssiger Solarstrom

Die schlechte Nachricht betrifft Betreiber von Solaranlagen, die den überschüssigen Solarstrom ins EKZ-Netz einspeisen. Sie erhalten 2026 saisonal bis zu 50 Prozent weniger als bisher (Anlagen bis 30 kWp). Wie sich dies auf den Solarzellen-Boom auswirkt, ist noch unklar (siehe Interview mit Johannes Bartels, Geschäftsleiter der Standortförderung Knonauer Amt auf Seite 3).

Hauptgrund für die Tarifsenkungen seien die gesunkenen Beschaffungskosten aufgrund tieferer Marktpreise für Energie, teilten die EKZ am Freitag mit. «Dank der bewährten Beschaffungsstrategie von EKZ, bei der der Strom gestaffelt über einen Zeitraum von zwei Jahren eingekauft wird, konnte der Strom, der 2026 an die Kundinnen und Kunden geliefert wird, günstiger eingekauft werden als für das laufende Tarifjahr 2025.» Diese Einsparung würden die EKZ an die Kundinnen und Kunden weitergeben. Das EKZ-Versorgungsgebiet umfasst den grössten Teil des Kantons Zürich. Dazu gehören alle Gemeinden im Bezirk Affoltern. Das Unternehmen gehört nach eigenem Bekunden zu den günstigsten Energieversorgern in der Schweiz.

Während sich also die Mehrheit der Stromkonsumierenden über die Ankündigung freuen dürfte, dürfte dies auf die Solarstrom-Produzentinnen und -Produzenten eher nicht zutreffen. Sie erhalten mit den neuen Stromtarifen deutlich weniger Geld für ihren Solarstrom als bisher. Grob gerechnet dürfte die Basisvergütung für Solarstrom von 12,60 Rp./kWh im Hochtarif und 11,60 Rp./kWh im Niedertarif (2025) auf 6 bis 10 Rp./kWh sinken, je nach Quartal.

Grundlage dafür ist das neue Stromgesetz, das den Rückliefertarif für Strom aus Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ab 2026 schweizweit harmonisiert. EKZ vergütet den ins Netz eingespeisten Strom somit künftig zum vom Bund quartalsweise gemittelten Referenzmarktpreis sowie auf Basis der anlagenspezifischen Minimalvergütung. Konkret gehen die EKZ davon aus, dass «bei kleineren Anlagen aufgrund der angenommenen tiefen Referenzmarktpreise in sonnenreichen Quartalen voraussichtlich die gesetzliche Mindestvergütung bezahlt» wird. Und das wären 6 Rp./kWh.

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