Urnenabstimmungen im Bezirk

Am 30. November steht eine Reihe von Entscheidungen in der Region an

Die Rifferswiler Stimmberechtigten entscheiden am 30. November an der Urne über den Kauf dieser Liegenschaft an der Dorfstrasse 4. Der Preis: 4,3 Millionen Franken. (Bild Marianne Voss)
Die Rifferswiler Stimmberechtigten entscheiden am 30. November an der Urne über den Kauf dieser Liegenschaft an der Dorfstrasse 4. Der Preis: 4,3 Millionen Franken. (Bild Marianne Voss)

Neben den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen stehen am Sonntag, 30. November, noch Urnenabstimmungen im Bezirk an. Zwei betreffen den Bezirk, drei die Gemeinden Rifferswil, Maschwanden und Wettswil.

Hauskauf in Rifferswil

In Rifferswil geht es um eine von der Gemeinde geplante Übernahme des Dorfplatzes und der Jonenbachstrasse als Gemeindestrasse und um den Kauf einer Liegenschaft an der Dorfstrasse 4 (der «Anzeiger» berichtete). Im März dieses Jahres hatte das Rifferswiler Stimmvolk die Abklassierung des Dorfplatzes samt Jonenbachstrasse abgelehnt, einem Antrag auf eine Urnenabstimmung jedoch zugestimmt. Der Gemeinderat will mit der Übernahme der Jonenbachstrasse und des Dorfplatzes den dörflichen Charakter des Areals stärken. Die Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung und Signalisation könne erhöht werden.

Bei der Liegenschaft an der Dorfstrasse 4 geht es um die Möglichkeit, das Areal für 4,3 Millionen Franken zu kaufen. Dies ist laut Gemeinderat eine nachhaltige und strategische Investition in die Zukunft. Die Raumbedürfnisse der Gemeindeverwaltung könnten so längerfristig sichergestellt werden, so der Gemeinderat in seinem Beleuchtenden Bericht.

Änderungen beim Sozialdienst

In der Gemeinde Maschwanden steht eine Änderung bei den Dienstleistungen im Bereich Berufsbeistandschaften, Sozialhilfe und dem Asyl- und Migrationswesen. Diese Leistungen werden bislang beim Sozialdienst Bezirk Affoltern für die Gemeinde Maschwanden extern eingekauft. Der Gemeinderat findet jedoch, dass dies zu teuer sei, hat sich nach Alternativen umgesehen und ist bei der Stadt Affoltern fündig geworden. Diese bietet nach Ansicht Maschwandens diese Dienstleistungen günstiger an, weshalb man einen Wechsel anstrebt.

Während bei der Stadt Affoltern Freude herrscht über den eventuellen Neuzugang, zeigt sich der Sozialdienst Bezirk Affoltern wenig erfreut: «Der Verwaltungsrat bedauert den Entscheid der Gemeinde Maschwanden ausserordentlich, insbesondere da die Gemeinde vor ihrem Entscheid weder den Dialog mit dem Verwaltungsrat noch mit der Geschäftsleitung gesucht hat», heisst es in einer Medienmitteilung.

Quartierzufahrt in Wettswil

In Wettswil entscheiden die Stimmberechtigten am Abstimmungssonntag zusätzlich über eine Einzelinitiative, die im Frühjahr von der «IG für eine sinnvolle Norderschliessung im Quartierplan Weierächer-Grabmatten» eingereicht worden war. Die Initiative hat zum Ziel, die im Mai 2024 vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärte Abstimmung über die Teilrevision der Nutzungsplanung zu wiederholen. Konkret geht es um die Norderschliessung eines Quartiers, das erst noch entstehen soll. Im Raum stehen zwei Zufahrtsvarianten: jene über den Lenggenweg, die von der IG bevorzugt wird, und jene über die Breitenmattstrasse, was dem Gegenvorschlag des Gemeinderats entspricht.

Revision der Kirchgemeindeordnung

Weiter steht am Abstimmungssonntag eine Teilrevision der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirche Knonauer Amt an. Ihr gehören 9 der 14 Bezirksgemeinden an (Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Maschwanden, Mettmenstetten, Ottenbach und Rifferswil). Nachdem diese neun Gemeinden im Jahr 2021 der Kirchgemeindeordnung zugestimmt haben, ist die neue Vereinigung nun schon im vierten Jahr unterwegs. Im Beleuchtenden Bericht heisst es, in dieser Zeit hätten sich neue Strukturen etabliert, angedachte Strukturen mussten über Bord geworfen und neu gedacht werden. Die Kirchenpflege möchte nun für die neue Legislatur die Grundlagen schaffen, damit die Kirchenpflege zeitnah wichtige Anpassungen der Kirchgemeindeordnung genehmigen könne. Neu sollen Anpassungen dieser der Kirchgemeindeversammlung unterliegen und nicht mehr der Urne. Zudem will man in den Fällen, in denen es noch Urnenabstimmungen gibt, diese in der Kirchgemeindeversammlung vorgängig beraten. Ausserdem gibt es Änderungen bei der Behandlung des Protokolls.

Sicherheitszweckverband: Revision

Dann steht im ganzen Bezirk noch eine Teilrevision der Zweckverbandsstatuten des Sicherheitszweckverbands Albis (SZVA) an. So müssen die Beteiligungsverhältnisse der Verbandsgemeinden explizit in den Staturen festgehalten werden. Das ist eine kantonal geforderte Ergänzung. Bei dieser Gelegenheit sollen auch in zwei Teilbereichen Anpassungen vorgenommen werden. So werden die Aufgaben im Bereich der Schutzraumkontrolle und des regionalen Krisenstabs präzisiert. Ein neuer Paragraf erlaubt es der SZVA, neue sachverwandte Dienstleistungen zu erbringen.

Lesen Sie hier weiter zur Vorlage in Wettswil oder hier zur Vorlage in Maschwanden.

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